CAAT verschärft Regeln für Bordkarten und Identitätsüberprüfung bei Inlandsflügen

CAAT verschärft Regeln für Bordkarten und Identitätsüberprüfung bei Inlandsflügen

Bangkok — Die thailändis­che Touris­mus­be­hörde (TAT) möchte nicht-thailändis­che Pas­sagiere, die auf Inlands­flü­gen in Thai­land reisen, darauf hin­weisen, dass sie die von der thailändis­chen Zivil­luft­fahrt­be­hörde (CAAT) mit Wirkung vom 16. Jan­u­ar 2024 angekündigten Regeln für die Bor­d­karte und die Iden­tität­süber­prü­fung ein­hal­ten müssen.

Die CAAT hat die Vorschriften dahinge­hend ver­schärft, dass der Name des Pas­sagiers auf der Bor­d­karte genau mit den von der Regierung aus­gestell­ten Ausweis­pa­pieren übere­in­stim­men muss.

Die Bor­d­karte kann in fol­gen­der Form aus­gestellt werden:

* Eine Bor­d­karte in Papier­form, die entwed­er am Check-in-Schal­ter ein­er Flugge­sellschaft, an Selb­st­be­di­enungskiosken oder über die Check-in-Web­site der Flugge­sellschaft aus­gestellt wird.

* Eine PDF-Datei, die von der Flugge­sellschaft aus­gestellt und an die Flug­gäste ver­schickt wird und über ein Mobil­tele­fon oder andere elek­tro­n­is­che Geräte angezeigt wer­den kann.

* Eine elek­tro­n­is­che Bor­d­karte, die über die mobile Anwen­dung oder die Brief­tasche der Flugge­sellschaft oder über eine von der Flugge­sellschaft ver­sandte E‑Mail vorgezeigt wer­den kann.

Eine Bor­d­karte, die auf dem Bild­schirm eines Mobil­tele­fons oder eines anderen elek­tro­n­is­chen Geräts angezeigt wird, ist nicht zuläs­sig. Dies gilt nicht, wenn am Flughafen ein Pas­sagier­va­li­dierungssys­tem, ein Bor­d­karten-Bar­code-Lesegerät oder ein Bor­d­karten­scan­ner einge­set­zt wird.

Nicht-thailändis­che Pas­sagiere, die auf Inlands­flü­gen reisen, müssen neben der Bor­d­karte einen von der Regierung aus­gestell­ten Ausweis vor­legen. Unter nor­malen Umstän­den müssen nicht-thailändis­che Pas­sagiere ihre Bor­d­karte zusam­men mit einem der fol­gen­den Doku­mente vorlegen:

- Orig­i­nal-Reisep­a­ss, aus­gestellt von dem Land, dessen Staat­sange­hörigkeit der Pass­in­hab­er besitzt.

- Orig­i­nal UN-Laissez-Passer.

- Orig­i­nal-Reiseausweis für Flüchtlinge und Asyl­be­wer­ber, aus­gestellt von den Vere­in­ten Natio­nen oder von der Regierung des ausstel­len­den Landes.

Bei Ver­lust des Reisep­a­ss­es oder der Ausweis­pa­piere müssen nicht-thailändis­che Reisende eines der fol­gen­den Doku­mente vorlegen:

- Orig­i­nal des Notreisep­a­ss­es oder der Notreisebescheinigung.

- Orig­i­nal eines nicht-thailändis­chen Per­son­alausweis­es, aus­gestellt vom Depart­ment of Provin­cial Admin­is­tra­tion of Thailand.

- Orig­i­nal-Führerschein, aus­gestellt vom Depart­ment of Land Trans­port of Thailand.

Die TAT wün­scht allen Besuch­ern eine sichere Reise und einen erhol­samen Urlaub in Thailand.

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