OVERSTAY=kein Kavaliersdelikt wie viele meinen. Die bittere Wahrheit und Gefängnis

OVERSTAY=kein Kavaliersdelikt wie viele meinen. Die bittere Wahrheit und Gefängnis

Das Überziehen Ihres Visums ist ille­gal. Bei ein­er kurzfristi­gen Über­schre­itung der Aufen­thalts­dauer müssen Sie ein Bußgeld zahlen. Wenn Sie jedoch länger als 90 Tage bleiben, stellt dies eine schwere Straftat dar und führt zur Ausweisung aus Thai­land und einem erneuten Ein­rei­se­ver­bot. Die Dauer des Ver­bots hängt davon ab, wie lange Sie Ihr Visum über­schrit­ten haben. 

Wenn Sie von einem Ein­wan­derungs­beamten bei der Über­schre­itung Ihrer Aufen­thalts­dauer erwis­cht wer­den, kann dies zu ein­er Gefäng­nis­strafe führen, wenn Sie nicht in der Lage sind, die Strafe zu zahlen, oder wenn Sie die Aufen­thalts­dauer zu lange über­schrit­ten haben, allerd­ings kann Ihnen aber lt. Gesetz schon eine Gefäng­nis­strafe ab dem ersten Tag drohen. 

Seit dem 20. März 2016 dro­ht Ihnen bei ein­er Über­schre­itung der Aufen­thalts­dauer auch nur einen Tag ein fün­fjähriges Wiedere­in­rei­se­ver­bot nach Thai­land. Wenn Sie die Aufen­thalts­dauer um mehr als ein Jahr über­schrit­ten haben, dro­ht Ihnen eine Sperre von zehn Jahren. 

Wenn Sie Ihre Aufen­thalts­dauer sehr lange über­schre­it­en und sich den Behör­den stellen, müssen Sie sich vor Gericht an einen Richter wen­den. In der Regel wird auf das Bußgeld wegen Über­schre­itung der zuläs­si­gen Aufen­thalts­dauer verzichtet und stattdessen ein gerin­geres Bußgeld ver­hängt. Sie wer­den dann im IDC (Immi­gra­tion Deten­tion Cen­ter) fest­ge­hal­ten, bis Sie ein Tick­et für einen Direk­t­flug zurück in Ihr Heimat­land besor­gen kön­nen. Sie müssen dann eine kleine Gebühr an die Ein­wan­derungs­beamten zahlen, die Sie zum Flughafen brin­gen und Sie durch die Ein­wan­derungs­be­hörde begleit­en, wo Sie den Stem­pel für die schwarze Liste in Ihrem Reisep­a­ss erhal­ten, und zum Gate. Ihr Reisep­a­ss wird auf dem Flug einem Stew­ard aus­ge­händigt, der ihn Ihnen bei der Lan­dung in Ihrem Heimat­land zurückgibt. 

Wie hoch ist das Bußgeld bei Über­schre­itung der Aufenthaltsdauer? 

Über­schre­itung der Aufen­thalts­dauer von weniger als 90 Tagen = Geld­strafe von 500 Thai Baht pro Tag der Über­schre­itung (die Höch­st­strafe beträgt 20.000 Thai Baht und kein Verbot) 

Über­schre­itung der Aufen­thalts­dauer von mehr als 90 Tagen = 1 Jahr Ein­rei­se­ver­bot für Thai­land und 20.000 thailändis­che Geldstrafe 

Aufen­thalts­dauer von mehr als einem Jahr = 3 Jahre Ein­rei­se­ver­bot für Thai­land und 20.000 Thailändis­che Baht Geldstrafe 

Aufen­thalts­dauer von mehr als 3 Jahren = 5 Jahre Ein­rei­se­ver­bot für Thai­land und 20.000 Baht Geldstrafe 

Aufen­thalts­dauer von mehr als 5 Jahren = 10 Jahre Ein­rei­se­ver­bot für Thai­land und 20.000 Baht Geldstrafe 

Die gute Nachricht ist: Wenn Ihre Aufen­thalts­dauer weniger als 90 Tage beträgt, Sie die Geld­strafe bezahlen und dann das Land ver­lassen, wer­den Sie zu einem späteren Zeit­punkt keine Prob­leme damit haben, nach Thai­land zurück­zukehren. Neben Ihrem Namen wird kein schwarz­er Fleck angezeigt. 

Was ist ein Overstay? 

Von ein­er Aufen­thalt­süber­schre­itung spricht man, wenn sich jemand länger als in seinem Visum oder Ein­reis­es­tem­pel erlaubt in Thai­land aufhält. 

Es liegt in Ihrer Ver­ant­wor­tung sicherzustellen, dass Sie die Aufen­thalts­dauer nicht überschreiten. 

Den thailändis­chen Ein­wan­derungs­beamten ist jedoch klar, dass Men­schen manch­mal Fehler machen und einen Flug einen Tag zu spät buchen oder ihre Pläne ändern, ein Flug annul­liert wird und sie einen Tag zu spät abreisen müssen. In solchen Fällen wird bei ein­er Über­schre­itung der Aufen­thalts­dauer um einige Stun­den in der Regel auf die Strafe von 500 Baht verzichtet. 

Wenn Sie sich in ein­er solchen Sit­u­a­tion befind­en, ger­at­en Sie nicht in Panik. Erk­lären Sie es ein­fach dem Ein­wan­derungs­beamten, wenn Sie aus dem Land­kreis abgewiesen wer­den. Entschuldigen Sie sich und Sie wer­den fair behandelt. 

Wenn Sie eine län­gere Aufen­thalts­dauer haben, zum Beispiel 1 Woche, müssen Sie diese bezahlen (7 Tage x 500 Baht = 3.500 Baht), bevor Sie das Land ver­lassen kön­nen. Am ein­fach­sten ist es, beim Abflug zu bezahlen. Erk­lären Sie der Ein­wan­derungs­be­hörde am Flughafen erneut den Grund. Anschließend wer­den Sie zu einem nahegele­ge­nen Schal­ter gebracht, an dem Sie die Strafe für die Über­schre­itung der zuläs­si­gen Aufen­thalts­dauer bezahlen kön­nen. Bitte stellen Sie sich­er, dass Sie über aus­re­ichende Mit­tel ver­fü­gen, um dies zu deck­en. Wenn nicht, wer­den Sie möglicher­weise in die Arrestzellen gebracht, bis Sie Gelder beschaf­fen können. 

Kindern unter 15 Jahren wird bei Über­schre­itung der zuläs­si­gen Aufen­thalts­dauer kein Bußgeld berech­net, sie erhal­ten jedoch bei der Aus­reise einen Stem­pel für die Über­schre­itung der zuläs­si­gen Aufen­thalts­dauer. Die Befreiung von der Geld­buße bedeutet nicht, dass sie für den Aufen­thalt im Land kein gültiges Ein­reise- oder Visum benötigen. 

Fol­gen ein­er Über­schre­itung Ihres thailändis­chen Visums 

Bitte beacht­en Sie, dass wieder­holte Ver­stöße gegen das Over­stay­ing schw­er­wiegende Fol­gen haben kön­nen. Für den Fall, dass Sie die Aufen­thalts­dauer mehrmals über­schrit­ten haben, kann Ihr Reisep­a­ss mit einem Stem­pel verse­hen wer­den, der Sie als Ver­stoß gegen die Ein­wan­derungs­ge­set­ze und ‑Bes­tim­mungen Thai­lands erklärt. 

Mit diesem Stem­pel wer­den Sie als uner­wün­schter Aus­län­der“ gekennze­ich­net, was das Reisen und die Ein­reise in andere Län­der erhe­blich erschw­eren kön­nte, als es sein sollte. 

Wo ist das Immi­gra­tion Deten­tion Center? 

Das IDC befind­et sich im Zen­trum von Bangkok im Ein­wan­derungs­büro in der Soi Suan­plu, Bangkok. Hier wird jed­er, der wegen Über­schre­itung der zuläs­si­gen Aufen­thalts­dauer ver­haftet wurde, fest­ge­hal­ten, bevor er vor Gericht erscheint und dann auf die Organ­i­sa­tion seines Rück­flugs nach Hause wartet. 

Sie kön­nen unter der Rufnum­mer 02 213 2369 anrufen, bess­er ist es jedoch, per­sön­lich vor­beizukom­men. Gehen Sie zu Gebäude 5 im IDC. Sie benöti­gen die Dat­en des Over­stay­ers: Name, Nation­al­ität, Alter, Datum und Ort der Fes­t­nahme.

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