Arbeiten in Thailand: Ein Leitfaden für Ausländer mit allen Informationen - Aktueller Stand

Arbeiten in Thailand: Ein Leitfaden für Ausländer mit allen Informationen - Aktueller Stand

Um in Thai­land legal arbeit­en zu dür­fen, ist es für Aus­län­der uner­lässlich, eine Arbeit­ser­laub­nis zu beantra­gen. Dieses rechtliche Doku­ment beschreibt die Posi­tion sowie die beru­fliche Tätigkeit des Antrag­stellers und das thailändis­che Unternehmen, bei dem er beschäftigt ist. Die Arbeit­ser­laub­nis fungiert zudem als Lizenz zur Ausübung ein­er zuläs­si­gen Tätigkeit für Aus­län­der in Thailand.

15.03.2025 — Ein Beitrag von Fred­erik Baumann

Unab­hängig vom Visum­sta­tus ist es Aus­län­dern unter­sagt, in Thai­land zu arbeit­en, solange sie keine Arbeit­ser­laub­nis besitzen. Wer in Thai­land tätig wer­den möchte, benötigt zunächst das passende Visum, um anschließend die Arbeit­ser­laub­nis beantra­gen zu können.

Um eine Arbeit­ser­laub­nis zu erlan­gen, muss ein Aus­län­der zunächst ein Nichtein­wan­derungsvi­sum (Non‑B oder Non‑O das soge­nan­nte Thai Wife Visa) beantra­gen, und dies ide­al­er­weise vor der Ein­reise nach Thailand.

Nach Erhalt des Nichtein­wan­derungsvi­sums kann die Beantra­gung der Arbeit­ser­laub­nis erfol­gen, deren Bear­beitung in der Regel sieben bis vierzehn Werk­tage in Anspruch nimmt. Der Antrag wird im zuständi­gen Büro des Arbeitsmin­is­teri­ums bearbeitet.

Voraus­set­zun­gen für die Beantra­gung ein­er Arbeit­ser­laub­nis sind ein gültiges Nichtein­wan­derungs- oder Aufen­thaltsvi­sum, ein Arbeit­ge­ber, der die notwendi­gen Doku­mente bere­it­stellt, sowie die Ein­hal­tung der Vorschriften, die bes­timmten Aus­län­der­berufen in Thai­land entgegenstehen.

Benötigte Unter­la­gen für den Antrag sind:

  • Zwei Pass­fo­tos
  • Ärztlich­es Attest
  • Orig­i­nal­reisep­a­ss
  • Arbeits­bescheini­gung
  • Abschlusszeug­nis
  • Adresse in Thailand

Der Arbeit­ge­ber muss zudem fol­gende Doku­mente bereitstellen:

  • Unternehmen­sz­er­ti­fikat
  • Liste der Aktionäre
  • Mehrw­ert­s­teuer­antrag
  • Unternehmenss­teuerun­ter­la­gen
  • Jahresab­schluss
  • Fotokopie des Reisep­a­ss­es und der Arbeit­ser­laub­nis des Direk­tors, unterschrieben
  • Büro­pläne
  • Arbeit­szeug­nis mit Infor­ma­tions­de­tails zur Posi­tion und zum Gehalt des Bewerbers
  • Arbeitsver­trag

Nach Erteilung der Arbeit­ser­laub­nis ist der Aus­län­der verpflichtet, diese stets bei sich zu tra­gen, ins­beson­dere am Arbeit­splatz und während der Arbeit­szeit. Es ist wichtig zu beacht­en, dass der Aus­län­der auss­chließlich die in der Arbeit­ser­laub­nis angegebene Tätigkeit und nur für den jew­eili­gen Arbeit­ge­ber ausüben darf.

Im Jahr 2025 dür­fen Arbeit­nehmer in Thai­land mit ein­er gülti­gen Arbeit­ser­laub­nis in der Regel nur in den Din­gen und Sek­toren arbeit­en, die in ihrer Arbeit­ser­laub­nis angegeben sind. In Thai­land gibt es spez­i­fis­che Vor­gaben, welche Berufe und Tätigkeits­bere­iche für Aus­län­der zugänglich sind.

Die wichtig­sten Punk­te sind:

  1. Genehmigte Berufe: Die Arbeit­ser­laub­nis gibt an, in welchem Berufs­feld der Arbeit­nehmer tätig sein darf. Einige Berufe sind für Aus­län­der beschränkt oder erfordern zusät­zliche Genehmigungen.
  2. Aufen­thalt­sort: Arbeit­nehmer müssen in der Regel in dem Bere­ich arbeit­en, der in der Arbeit­ser­laub­nis ver­merkt ist, und dür­fen nicht ohne Berech­ti­gung in andere Sek­toren wechseln.
  3. Regelmäßige Über­prü­fung: Die thailändis­chen Behör­den führen regelmäßig Über­prü­fun­gen durch, um sicherzustellen, dass die Arbeits-Kri­te­rien kor­rekt genutzt werden.

Um spez­i­fis­che Infor­ma­tio­nen oder aktuelle Regelun­gen zu erhal­ten, ist es rat­sam, sich an das thailändis­che Arbeitsmin­is­teri­um zu wenden.

Nach thailändis­chem Recht ist es Aus­län­dern ver­boten, eine der fol­gen­den Tätigkeit­en auszuüben:

  • Han­dar­beit
  • Tätigkeit­en in der Land­wirtschaft, Tier­hal­tung, Forstwirtschaft oder Fis­cherei, ausgenommen
  • Fachar­beit­en im jew­eili­gen Zweig oder Betriebsleitung
  • Maurer‑, Zim­mer­er- oder andere Bauarbeiten
  • Holzschnitzerei
  • Führen eines mech­a­nisch angetriebe­nen oder nicht mech­a­nisch angetriebe­nen Fahrzeugs, ausgenom­men das Führen inter­na­tionaler Flugzeuge
  • Auk­tion
  • Beauf­sich­ti­gung, Prü­fung oder Erbringung von Dien­stleis­tun­gen im Rech­nungswe­sen, gele­gentlich mit Aus­nahme der inter­nen Revision
  • Schnei­den oder Polieren von Schmuck
  • Haarschnei­den, Friseur- oder Schönheitsbehandlung
  • Stof­fweben von Hand
  • Weben von Mate oder Her­stel­lung von Pro­duk­ten aus Schilf, Rat­tan, Hanf, Stroh oder Bambuspellike
  • Her­stel­lung von Sa-Papi­er von Hand
  • Her­stel­lung von Lackwaren
  • Her­stel­lung thailändis­ch­er Musikinstrumente
  • Her­stel­lung von Niello-Ware
  • Her­stel­lung von Pro­duk­ten aus Gold, Sil­ber oder Gold-Kupfer-Legierungen
  • Her­stel­lung von Bronzewaren
  • Her­stel­lung von Thai-Puppen
  • Her­stel­lung ein­er Matratze oder Steppdecke
  • Bet­teln
  • Her­stel­lung von Sei­den­pro­duk­ten in Handarbeit
  • Guss von Buddha-Statuen
  • Messer­her­stel­lung
  • Her­stel­lung eines Stoff­schirms aus Papier
  • Schuh­her­stel­lung
  • Huther­stel­lung
  • Mak­lertätigkeit oder Agen­turtätigkeit, ausgenom­men Mak­lertätigkeit oder Agen­turtätigkeit im inter­na­tionalen Handelsgeschäft
  • Inge­nieu­rar­beit­en im Bauwe­sen, die sich auf Entwurf und Berech­nung, Organ­i­sa­tion, Forschung, Pla­nung, Prü­fung, Bauüberwachung oder Beratung beziehen, ausgenom­men Facharbeiten
  • Architek­tonis­che Arbeit­en in Bezug auf Entwurf, Planze­ich­nung, Kosten­vo­ran­schlag, Bauleitung oder ‑Beratung
  • Bek­lei­dung­sh­er­stel­lung
  • Her­stel­lung von Töpfer­waren oder Keramik
  • Zigaret­ten­her­stel­lung von Hand
  • Führung oder Durch­führung von Besichtigungstouren
  • Straßen­verkauf
  • Hand­satz thailändis­ch­er Schriftzeichen
  • Sei­den­faden per Hand ziehen und verdrehen
  • Büro- oder Sekretariatstätigkeiten
  • Rechts- oder Prozessdienstleistungen

Quelle: Arbeitsmin­is­teri­um

Beacht­en Sie, dass Aus­län­der (je nach Nation­al­ität) ein monatlich­es Min­des­ge­halt erhal­ten müssen. Für gewin­nori­en­tierte Unternehmen unter­schiedlich­ster Nation­al­itäten, gel­ten unter­schiedliche Beträge.

LandFrüherNeu seit 1 Juli 2004
Kana­da, Japan, Vere­inigte Staaten40,000 THB60,000 THB
Europa (inkl. Großbri­tan­nien) Australien35,000 THB50,000 THB
Hongkong, Malaysia, Korea, Sin­ga­pur, Taiwan30,000 THB45,000 THB
Chi­na, Indi­en, Indone­sien, Naher Osten, Philippinen25,000 THB35,000 THB
Afri­ka, Kam­bod­scha, Laos, Myan­mar, Vietnam20,000 THB25,000 THB
Per­so­n­en, die für Zeitun­gen in Thai­land arbeiten12,000 THB20,000 THB

Für andere Berufe, z.B. Lehrer, gel­ten andere Regeln und Mindestanforderungen.

Schul­typGehalt (THB)
Öffentliche oder staatliche Schulen25.000 — 55.000 pro Monat
Pri­vatschulen35.000 — 70.000 pro Monat
Pri­vate Sprachschulen25.000 — 40.000 pro Monat
Inter­na­tionale Schulen

Arbeit­ser­laub­nis für aus­ländis­che Unternehmen in Thailand

Hin­weis: Arbeits­de­f­i­n­i­tion im Aus­ländis­chen Beschäftigungsgesetz

  • Im Rah­men des For­eign Employ­ment Act ist der Begriff Arbeit” äußerst umfassend definiert. Er umfasst nicht nur kör­per­liche Anstren­gun­gen, son­dern auch wis­sens­basierte Tätigkeit­en, unab­hängig davon, ob sie gegen Lohn oder andere Vergün­s­ti­gun­gen aus­geübt wer­den. Laut Gesetz wird Arbeit nicht auss­chließlich als Tätigkeit gegen eine finanzielle oder materielle Gegen­leis­tung betrachtet.
  • Es ist von entschei­den­der Bedeu­tung zu beacht­en, dass das Arbeit­en ohne eine gültige Arbeit­ser­laub­nis in Thai­land schw­er­wiegende Kon­se­quen­zen nach sich ziehen kann. Dies kann zu Geld­strafen, möglichen Frei­heitsstrafen und sog­ar zur Abschiebung aus dem Land führen.

Die thailändis­che Fir­ma, die einen Aus­län­der anstellt, muss die fol­gen­den Eigen­schaften haben:

  • Reg­istri­ert in Thai­land sein
  • Erfol­gte Beantra­gung ein­er Steuer-ID und Mehrw­ert­s­teuer-Reg­istrierung haben
  • Ein Min­i­mum bezahltes Kap­i­tal von 2M THB pro aus­ländis­chen Angestell­ten haben
  • Max­i­mal zehn Arbeit­ser­laub­nisse aus­gestellt haben (Unternehmen des Min­is­teri­ums für Invest­ments kön­nen mehr gewährt werden)

Wenn das einge­tra­gene Kap­i­tal eines Unternehmens weniger als 2 Mil­lio­nen Baht beträgt, kann das Unternehmen einen Aus­län­der ein­stellen, sofern die gesamte Kör­per­schaft­s­teuerzahlung in den let­zten drei Jahren min­destens 5 Mil­lio­nen Baht betrug. Das Unternehmen kann pro 5 Mil­lio­nen Baht, die an Steuern gezahlt wur­den, einen Aus­län­der einstellen.

Der Arbeit­ge­ber war im ver­gan­genen Geschäft­s­jahr im Export tätig und erzielte damit einen Umsatz von 3 Mil­lio­nen Baht nach Thai­land. Für jew­eils weit­ere 3 Mil­lio­nen Baht kann der Arbeit­ge­ber einen Aus­län­der ein­stellen, max­i­mal jedoch drei Personen.

Der Arbeit­ge­ber beschäftigt pro aus­ländis­chem Arbeit­nehmer min­destens 50 thailändis­che Arbeit­nehmer, max­i­mal jedoch 5 aus­ländis­che Arbeitnehmer.

Ein aus­ländis­ch­er Arbeit­nehmer muss im vorheri­gen Steuer­jahr Einkom­men­steuer gezahlt haben (basierend auf dem Min­desteinkom­men, das sein­er Staat­sange­hörigkeit entspricht) oder, sofern der aus­ländis­che Arbeit­nehmer zuvor nicht in Thai­land gear­beit­et hat, Doku­mente für poten­zielle Arbeit­ge­ber vor­legen, die bestäti­gen, dass der aus­ländis­che Arbeit­nehmer in Thai­land ein Einkom­men von min­destens der Höhe des Min­desteinkom­mens erzie­len wird, das auf der Grund­lage der Staat­sange­hörigkeit des Aus­län­ders fest­gelegt ist .

Das Arbeitsmin­is­teri­um kann unab­hängig von den oben genan­nten Kri­te­rien auch Arbeit­ser­laub­nisse ausstellen oder ver­längern, wenn die aus­ländis­che Per­son in eine der fol­gen­den Kat­e­gorien fällt:

  • als inter­na­tionaler Han­delsvertreter beschäftigt und dabei die Pro­duk­tqual­ität oder Einkäufe prüft oder Mark­t­stu­di­en durchführt
  • als Berater für Investi­tio­nen oder Man­age­ment­tech­nolo­gie oder als intern­er Prüfer beschäftigt
  • als Rei­sev­ertreter, der aus­ländis­che Touris­ten nach Thai­land bringt
  • bei einem von der Bank von Thai­land anerkan­nten inter­na­tionalen Finanzinstitut
  • beschäftigt — auf Zeit bei ein­er gemein­nützi­gen Organisation
  • beschäftigt — als Auf­trag­nehmer bei Pro­jek­ten für staatliche Stellen oder öffentliche Unternehmen
  • beschäftigt — in einem Unternehmen beschäftigt, das haupt­säch­lich auf die Ver­wen­dung lokaler Rohstoffe angewiesen ist
  • im thailändis­chen Export­sek­tor beschäftigt
  • in einem Unternehmen beschäftigt, das Tech­nolo­gien nach Thai­land ein­führt und überträgt
  • in einem Sek­tor beschäftigt, in dem keine qual­i­fizierten thailändis­chen Mitar­beit­er zu find­en sind
  • mit einem thailändis­chen Staats­bürg­er ver­heiratet oder in Lebens­ge­mein­schaft und ein­er ehrlichen Beschäf­ti­gung nachgegangen

Um eine Stan­dar­d­ar­beit­ser­laub­nis für einen aus­ländis­chen Arbeit­nehmer in ein­er Gesellschaft mit beschränk­ter Haf­tung zu beantra­gen, muss der Arbeitgeber/​Ausländer die unten aufge­führten Doku­mente einreichen:

  • Vom Arbeit­nehmer unter­schriebenes Antragsformular
  • Arbeitsver­trag Ihres Unternehmens, unterze­ich­net vom autorisierten Direk­tor des Unternehmens;
  • Eidesstat­tliche Erklärung/​Gründungsurkunde des Unternehmens und eine Kopie der Gesellschafterliste (Kopi­en vom bevollmächtigten Direk­tor unterzeichnet);
  • Prüf­bericht, Bilanz der let­zten drei Jahre. Soll­ten Sie diese nicht haben, benöti­gen wir ein Begrün­dungss­chreiben, aus dem her­vorge­ht, dass das Unternehmen weniger als 12 Monate alt ist. Dieses Schreiben muss vom bevollmächtigten Geschäfts­führer unterze­ich­net werden.
  • Einkom­men­steuer­erk­lärung oder Quel­len­s­teuer­for­mu­lar des Arbeit­nehmers. Der fehlende Nach­weis, dass die Steuer kor­rekt abge­führt wurde, beein­trächtigt den Antrag des Arbeit­nehmers auf eine Arbeit­ser­laub­nis erheblich.
  • Ein schriftlich­er Bericht über die Tätigkeit­en des Mitar­beit­ers und eine Erk­lärung, dass diese den in der Arbeit­ser­laub­nis fest­gelegten Bedin­gun­gen entsprechen. Der bevollmächtigte Direk­tor muss diesen Bericht unterzeichnen.
  • Vom bevollmächtigten Direk­tor unterze­ich­nete Karte des Firmenstandorts;

Kopie des Reisep­a­ss­es des aus­ländis­chen Mitar­beit­ers (alle Seit­en) sowie die Seite mit dem gülti­gen Stem­pel des Nichtein­wan­derungsvi­sums. Der Mitar­beit­er muss jede Seite mit blauer Tinte unterschreiben.

  • Gesund­heit­szeug­nis eines zuge­lasse­nen thailändis­chen Arztes (ein­schließlich spez­i­fis­ch­er Tests wie Syphilis)
  • 3 Farb­fo­tos des Mitar­beit­ers (5cm x 6cm)
  • Beglaubigte Kopi­en der Bil­dungsnach­weise (Abschluss oder Diplom) und Qual­i­fika­tio­nen des Mitar­beit­ers für die Stelle.

Die Doku­mente 1 bis 7 müssen vom bevollmächtigten Geschäfts­führer des Unternehmens unterze­ich­net und mit dem Fir­men­siegel verse­hen sein.

Doku­ment 8 muss vom Mitar­beit­er (auf jed­er Seite) unter­schrieben wer­den, um die Echtheit der Kopie zu bestätigen.

Doku­ment 9 muss ein Orig­i­nal-Gesund­heit­szeug­nis eines qual­i­fizierten und zuge­lasse­nen thailändis­chen Arztes sein. Die meis­ten Kranken­häuser stellen ein solch­es Doku­ment aus (die Kosten soll­ten einige hun­dert Baht nicht übersteigen).

Beschäf­ti­gung allgemein

Die Rechte und Pflicht­en von Arbeit­ge­ber und Arbeit­nehmer wer­den grund­sät­zlich durch das Arbeitss­chutzge­setz (LPA) sowie das Ziv­il- und Han­dels­ge­set­zbuch geregelt. Nach thailändis­chem Arbeit­srecht darf eine Vere­in­barung zwis­chen Arbeit­ge­ber und Arbeit­nehmer grund­sät­zlich nicht unter den geset­zlich fest­gelegten Min­dest­stan­dards oder Anforderun­gen liegen.

Die max­i­mal zuläs­sige Probezeit nach thailändis­chem Arbeit­srecht beträgt 120 Tage. Alle Arbeit­ge­ber sind arbeit­srechtlich verpflichtet, min­destens 13 geset­zliche Feiertage pro Jahr und nach einem vollen Dien­st­jahr sechs Urlaub­stage zu gewähren. Neben dem Gehalt gel­ten alle Leis­tun­gen aus dem Arbeitsver­hält­nis als steuerpflichtiges Einkom­men und unter­liegen der pro­gres­siv­en Quellensteuer.

Nach thailändis­chem Arbeit­srecht hat ein Arbeit­nehmer Anspruch auf 30 Arbeit­stage Krankenurlaub pro Jahr bei voller Bezahlung. Schwan­gere haben zusät­zlich zum Krankenurlaub Anspruch auf 90 Tage Mut­ter­schaft­surlaub (ein­schließlich Feiertage), davon 45 Arbeit­stage bei voller Bezahlung.

Die Kündi­gung aus wichtigem Grund (in diesem Fall kann der Arbeit­ge­ber das Arbeitsver­hält­nis frist­los und/​oder ohne Entschädi­gung kündi­gen) unter­liegt den Bes­tim­mungen von § 583 des Ziv­il- und Han­dels­ge­set­zbuchs und § 119 des Arbeitss­chutzge­set­zes und umfasst grobe Fahrläs­sigkeit, vorsät­zlichen Unge­hor­sam, Unehrlichkeit oder krim­inelle Handlungen.

Bei ein­er Kündi­gung aus wichtigem Grund ist der Arbeit­ge­ber nach dem Arbeit­srecht verpflichtet, dem Arbeit­nehmer zusät­zlich zur Kündi­gungs­frist eine Abfind­ung entsprechend der Dauer der unun­ter­broch­enen Betrieb­szuge­hörigkeit zu zahlen:

  • ab 120 Tagen, aber weniger als 1 Jahr beträgt der Betrag 30 Tage
  • 1 Jahr, aber weniger als 3 Jahre, beträgt der Betrag 90 Tage
  • 3 Jahre, aber weniger als 6 Jahre, beträgt der Betrag 180 Tage
  • 6 Jahre, aber weniger als 10 Jahre, beträgt der Betrag 240 Tage
  • ab 10 Jahren beträgt der Betrag 300 Tage

Sozialver­sicherung (SSO) für den Arbeit­nehmer (Der Arbeit­ge­ber ist verpflichtet, umge­hend nach Arbeit­sauf­nahme, den Arbeit­nehmer, bei der SSO anzumelden:

Der aktuelle Beitragssatz beträgt 5 % des Gehalts des Arbeitnehmers.

Das zu berech­nende Min­dest­ge­halt beträgt 1.650 THB und das Höch­st­ge­halt 15.000 THB. Der Min­dest­beitrag beträgt daher 83 THB und der Höch­st­beitrag 750 THB. Auch wenn das Gehalt eines Mitar­beit­ers 15.000 THB über­steigt, beträgt der Höch­st­beitrag 750 THB.

Die Beiträge müssen bis zum 15. des Fol­ge­monats beim Sozialamt einge­gan­gen sein.

Wenn Sie in Thai­land (ประเทศไทย) arbeit­en, müssen Sie Beiträge in das Sozialver­sicherungssys­tem des Lan­des einzahlen.

Dieses bietet Ihnen ver­schiedene Absicherun­gen, darunter auch Leis­tun­gen im Krankheits und Arbeit­slosen­fall. Die Höhe Ihres Beitrags hängt von Ihrem Einkom­men und davon ab, ob Sie angestellt oder selb­st­ständig sind.

Ein Überblick über die soziale Sicher­heit in Thailand

Das 1990 gegrün­dete Amt für soziale Sicher­heit (SSO — สำนักงานประกันสังคม) überwacht das thailändis­che Sozialver­sicherungssys­tem und unter­ste­ht dem Arbeitsmin­is­teri­um (MOL — Das Sys­tem wird durch Beiträge von Arbeit­ge­bern, Arbeit­nehmern und der Regierung finanziert. Es basiert auf dem Sozialver­sicherungs­ge­setz von 2015 (พ.ร.บ. ประกันสังคม).

Nach thailändis­chem Arbeit­srecht ist die Anmel­dung bei der Sozialver­sicherung für alle Arbeit­nehmer eines thailändis­chen Arbeit­ge­bers oblig­a­torisch . Expats und thailändis­che Staats­bürg­er haben Anspruch auf die gle­ichen Leis­tun­gen, sofern sie Beiträge leisten.

Das thailändis­che Sozialver­sicherungssys­tem bietet Arbeit­nehmern fol­gen­den Schutz:

  • Arbeit­slosen­geld (เงินชดเชยการว่างงาน)
  • Kranken­geld (ผลประโยชน์การเจ็บป่วย)
  • Inva­lid­ität­sleis­tun­gen (ผลประโยชน์ด้านความพิการ)
  • Alter­sleis­tun­gen (ผลประโยชน์วัยชรา)
  • Bestat­tungs­geld (ผลประโยชน์งานศพ)
  • Mut­ter­schafts- und Kinderbetreuungsgeld

Das thailändis­che Sys­tem hat­te in den let­zten Jahren mit Schwierigkeit­en zu kämpfen. Die Regierung kürzte die Sozialver­sicherungs­beiträge im Jahr 2022 erhe­blich, um die Erhol­ung des Lan­des von der COVID-19-Pan­demie zu unter­stützen, was zu einem Ein­nah­merück­gang von fast 18 Mil­liar­den Baht führte .

Natür­lich stiegen während der Pan­demie auch die Arbeit­slosen- und Krankenanträge, was das Sys­tem noch stärk­er belastete.

Wer hat in Thai­land Anspruch auf Sozialversicherung?

Grund­sät­zlich hat fast jed­er in Thai­land lebende Sozialver­sicherungsträger Anspruch auf dessen Leis­tun­gen. Die wichtig­ste Aus­nahme bilden Regierungs­beamte und Staats­be­di­en­stete, für die sep­a­rate Sozialleis­tun­gen gelten.

Das Erste, was man über die soziale Sicher­heit in Thai­land wis­sen muss, ist, dass es drei Klas­si­fizierun­gen gibt:

  • § 33 (Absatz 33 )
  • § 39 (Absatz 39 )
  • § 4040 )

Abschnitt 33

Wenn Sie für einen thailändis­chen Arbeit­ge­ber arbeit­en, wer­den Sie von diesem gemäß Abschnitt 33 für Beiträge registriert.

Abschnitt 33 bietet den umfassend­sten Ver­sicherungss­chutz und umfasst alle oben aufge­führten Schutzmaßnahmen.

Arbeit­ge­ber und Arbeit­nehmer teilen sich die Beiträge nach Abschnitt 33 zu gle­ichen Teilen. Sie zahlen also 5 % Ihres Lohns, was ein­er Min­destzahlung von 83 Baht (bei einem Einkom­men von 1.650 Baht) bis zu 750 Baht (bei einem Monats­ge­halt von 15.000 Baht) entspricht. Der Staat leis­tet einen zusät­zlichen, gerin­geren Beitrag.

Abschnitt 39

Wenn Sie Ihre Tätigkeit für ein Unternehmen in Thai­land been­den, erlis­cht Ihr Ver­sicherungss­chutz gemäß Abschnitt 33.

An diesem Punkt kön­nen Sie sich dafür entschei­den, frei­willige Sozialver­sicherungs­beiträge gemäß Abschnitt 39 zu zahlen. Um sich dafür zu qual­i­fizieren, müssen Sie Ihren Arbeit­splatz inner­halb der let­zten sechs Monate aufgegeben haben und zuvor min­destens ein Jahr lang Beiträge gemäß Abschnitt 33 gezahlt haben.

Die Beiträge nach Abschnitt 39 betra­gen pauschal 432 ฿ pro Monat (9 % eines Monat­slohns von beispiel­sweise 4.800 ฿). Alle nach Abschnitt 33 gel­tenden Schutzbes­tim­mungen, mit Aus­nahme der Arbeit­slosen­ver­sicherung, gel­ten auch nach Abschnitt 39. Wenn Sie später wieder für einen thailändis­chen Arbeit­ge­ber arbeit­en, wer­den Sie wieder in Abschnitt 33 eingestuft.

Abschnitt 40

Wenn die Voraus­set­zun­gen nach §§ 33 und 39 nicht auf Sie zutr­e­f­fen beispiel­sweise, wenn Sie selb­st­ständig tätig sind kön­nen Sie nach § 40 sozialver­sichert sein.

Im Gegen­satz zu den anderen bei­den Kat­e­gorien basieren Beiträge und Leis­tun­gen auf einem abgestuften System.

Die drei Beitragsstufen sind:

  • Plan 1: 70 Baht pro Monat
  • Plan 2: 100 Baht pro Monat
  • Plan 3: 300 Baht pro Monat

Per­so­n­en, die Beiträge nach Plan 3 leis­ten, haben Anspruch auf eine höhere Absicherung. Weit­ere Infor­ma­tio­nen find­en Sie im Abschnitt zur Sozialver­sicherung für Selb­st­ständi­ge weit­er unten.

Wer muss sich in Thai­land bei der Sozialver­sicherung anmelden?

Abschnitt 33

Wenn Sie bei einem thailändis­chen Arbeit­ge­ber anfan­gen zu arbeit­en, ist dieser dafür ver­ant­wortlich, Sie inner­halb von 30 Tagen nach Ihrem Arbeits­be­ginn für die Sozialver­sicherung anzumelden. Arbeit­ge­ber müssen Ihre Anmel­dung bei der zuständi­gen Sozialver­sicherungs­be­hörde (SSO) mit dem For­mu­lar SSO 1 – 03 ein­re­ichen . Sie müssen einen Nach­weis über Ihr Aufen­thalt­srecht in Thai­land vor­legen (z. B. Ihr Visum ).

Nach der Anmel­dung erhal­ten Sie eine Sozialver­sicherungsnum­mer und die Beiträge wer­den automa­tisch von Ihrem monatlichen Gehalt abgezogen.

Möglicher­weise wer­den Sie gebeten, als bevorzugten Ort für die medi­zinis­che Ver­sorgung ein örtlich­es Kranken­haus anzugeben .

Abschnitt 39

Sie kön­nen sich bei Ihrer örtlichen Sozialver­sicherungs­be­hörde (SSO) für die frei­willige Sozialver­sicherungsab­gabe nach § 39 anmelden. Füllen Sie dazu das For­mu­lar Anmel­dung als frei­willig Ver­sichert­er nach § 39“ ( SSO 1 – 20) aus und leg­en Sie einen Ausweis vor.

Sie kön­nen per Banküber­weisung oder bei ein­er Bank, Post­fil­iale, 7‑Eleven oder SSO-Fil­iale Beiträge leis­ten. Ihr Ver­sicherungss­chutz erlis­cht, wenn Sie drei Monate in Folge keine Zahlun­gen leisten.

Abschnitt 40

Wenn Sie zwis­chen 15 und 60 Jahre alt sind und die Voraus­set­zun­gen für die Abschnitte 33 oder 39 nicht erfüllen, kön­nen Sie sich online oder bei Ihrer örtlichen Sozialver­sicherungs­be­hörde (SSO) für Abschnitt 40 reg­istri­eren. Sie müssen sich ausweisen.

Wie erhält man als Expat in Thai­land soziale Sicherheit?

In Thai­land arbei­t­ende Expats haben Anspruch auf die gle­iche Sozialver­sicherung wie thailändis­che Staat­sange­hörige. Ihr Arbeit­ge­ber ist für Ihre Reg­istrierung im Sys­tem ver­ant­wortlich. Bei einem Arbeit­splatzwech­sel übern­immt das Unternehmen die Über­tra­gung Ihres Ver­sicherungss­chutzes in Ihrem Namen.

Sozialver­sicherung und Arbeit­slosen­geld in Thailand

Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Arbeit­slosen­geld (การว่างงาน) ste­ht nur Per­so­n­en mit einem Ver­sicherungss­chutz nach Abschnitt 33 zu. Die genauen Leis­tun­gen hän­gen vom Grund Ihrer Arbeit­sauf­gabe ab. Die Stan­dard­zahlun­gen sind wie folgt:

GrundNutzen
Ver­lust des Arbeit­splatzes durch KündigungEine Zahlung von 50 % Ihres vorheri­gen Lohns für bis zu 180 Tage
Ver­tragsende oder KündigungEine Zahlung von 30 % Ihres vorheri­gen Lohns für bis zu 90 Tage
Natür­liche Ursachen (zB Brände, Erd­beben, Stürme)Eine Zahlung von 50 % Ihres vorheri­gen Lohns für bis zu 180 Tage

Wie beantra­gen Sie Arbeitslosengeld?

Um Anspruch auf Arbeit­slosen­geld zu haben, müssen Sie in den 15 Monat­en vor Beendi­gung Ihrer Erwerb­stätigkeit min­destens sechs Monate lang Sozialver­sicherungs­beiträge gezahlt haben.

Um einen Anspruch gel­tend zu machen, müssen Sie sich inner­halb von 30 Tagen arbeit­s­los melden und online einen Bericht ein­re­ichen. Anschließend kön­nen Sie bei Ihrer örtlichen Sozialver­sicherungs­be­hörde (SSO) einen Zahlungsantrag stellen. Dies ist per Zahlungsan­weisung oder Banküber­weisung möglich.

Sozialver­sicherung und Kranken­geld in Thailand

Wer hat Anspruch auf Krankengeld?

Kranken­geld (ผลประโยชน์การเจ็บป่วย) ste­ht Per­so­n­en zu, die unter die Abschnitte 33 und 39 fall­en. Der zu zahlende Betrag vari­iert je nach dem Grund Ihrer Krankheit. Die Haup­tregeln laut­en wie folgt:

GrundNutzen
KrankheitVolle Deck­ung für medi­zinis­che Behand­lung in einem bes­timmten SSO-Kranken­haus.
Wenn Sie während ein­er Krankheit keinen Anspruch auf Lohn­fortzahlung von Ihrem Arbeit­ge­ber haben, erhal­ten Sie bis zu 90 Tage lang (180 Tage/​Jahr) 50 % Ihres Lohns.
Bei chro­nis­chen“ Krankheit­en erhöht sich dieser Betrag auf 365 Tage.
Ver­let­zun­gen und NotfälleAls ambu­lanter Patient in einem SSO-Kranken­haus wer­den die tat­säch­lichen Kosten erstat­tet.
Als sta­tionär­er Patient kön­nen Sie bis zu ฿700 für Zim­mer- und Verpfle­gungskosten sowie medi­zinis­che Aus­gaben gel­tend machen, die während der ersten 72 Stun­den anfallen.
Behand­lung in pri­vat­en KrankenhäusernBei Ver­let­zun­gen und Not­fällen wer­den ambu­lante Gebühren bis zu ฿1.000 erstat­tet. Ober­gren­zen für die Erstat­tung sta­tionär­er Behand­lun­gen hän­gen von der erforder­lichen Behand­lung ab.
Zahn­be­hand­lungFür rou­tinemäßige Zahn­be­hand­lun­gen ist eine Erstat­tung von bis zu ฿900/​Jahr möglich. Für Zah­n­er­satz gel­ten höhere Grenzen.

Wie beantra­gen Sie Krankengeld?

Um Anspruch auf Kranken­geld zu haben, müssen Sie in den fün­fzehn Monat­en vor Ihrer ersten medi­zinis­chen Behand­lung min­destens drei Monate lang Sozialver­sicherungs­beiträge gezahlt haben. Wenn Sie eine Erstat­tung der Kranken­hauskosten benöti­gen, müssen Sie den Antrag über Ihre örtliche Sozialver­sicherungs­be­hörde stellen.

Gibt es in Thai­land Leis­tun­gen für Behinderte?

Wer hat Anspruch auf Leis­tun­gen bei Erwerbsunfähigkeit?

Die Entschädi­gung für Behin­derun­gen (ความพิการ) wird in Thai­land in zwei Kat­e­gorien unterteilt: leicht“ und schw­er“. Obwohl die Regierung keine spez­i­fis­chen Behin­derun­gen auflis­tet, wer­den diese wie fol­gt klassifiziert:

  • Ger­ingfügig: 34 – 49 % Kapazitätsverlust
  • Schw­er­wiegend: Ver­lust der Leis­tungs­fähigkeit ab 50 %
Kat­e­gorieVorteile
Leichte Behin­derun­genWenn Sie nicht arbeit­en kön­nen, erhal­ten Sie bis zu 180 Monate lang 30 % Ihres Einkom­mens (max­i­mal 3.000 ฿/​Monat).
Schwere Behin­derun­genSie erhal­ten 50 % Ihres Lohns für den Rest Ihres Lebens

Wie beantra­gen Sie Leis­tun­gen bei Erwerbsunfähigkeit?

Voraus­set­zung für die Beantra­gung ist, dass Sie min­destens drei Monate vor Ein­tritt der Erwerb­sun­fähigkeit Beiträge gezahlt haben. Zur Beantra­gung ist ein ärztlich­es Attest eines thailändis­chen Kranken­haus­es bei der zuständi­gen Sozialver­sicherungs­be­hörde (SSO) einzureichen.

Wie sind die Alter­sleis­tun­gen in Thailand?

Wer hat Anspruch auf Altersrente?

Wenn Sie min­destens 15 Jahre lang Sozialver­sicherungs­beiträge gemäß den Abschnit­ten 33 oder 39 zahlen, haben Sie bei Ihrer Pen­sion­ierung (bere­its mit 55 Jahren) Anspruch auf eine Alter­srente (วัยชรา) (SSO-Rente) .

Der zu zahlende Betrag für 15 Beitrags­jahre beträgt 20 % Ihres Durch­schnittslohns in den 60 Monat­en vor Ihrem Ruh­e­s­tand. Wenn Sie jedoch länger als 15 Jahre in die Sozialver­sicherung eingezahlt haben, erhal­ten Sie für jedes zusät­zliche Beitrags­jahr weit­ere 1,5 % (z. B. 1,5 % für 16 Jahre, 23 % für 17 Jahre usw.).

Teilzahlun­gen sind möglich, wenn Sie weniger als 15 Beitrags­jahre eingezahlt haben, und zwar wie folgt:

Beitrags­dauerAuszahlung
Weniger als 12 MonateBei der Pen­sion­ierung erhal­ten Sie eine Ein­malzahlung (Altersabfind­ung) in Höhe Ihrer geleis­teten Beiträge
Mehr als 12 Monate, weniger als 15 JahreErhal­ten Sie eine Alter­srente in Höhe Ihrer Beiträge, der Beiträge Ihres Arbeit­ge­bers und aller anderen von der SSO fest­gelegten Leistungen

Wenn ein Arbeit­nehmer Anspruch auf eine SSO-Rente hat, jedoch inner­halb von fünf Jahren ver­stirbt, erhal­ten seine näch­sten Ange­höri­gen eine ein­ma­lige Zahlung in Höhe des Zehn­fachen der monatlichen Renten­zahlung, auf die der Ver­stor­bene Anspruch hatte.

Wie beantra­gen Sie Leis­tun­gen im Alter?

Das reg­uläre Rentenein­trittsalter in Thai­land liegt bei 60 Jahren. Arbeit­nehmer, die im Sozialver­sicherungssys­tem ver­sichert sind, haben jedoch bere­its ab 55 Jahren Anspruch auf Altersrente.

Sozialver­sicherung für Todes- und Bestattungsleistungen

Wer hat Anspruch auf Ster­begeld und Bestattungsleistungen?

Die näch­sten Ange­höri­gen ein­er ver­sicherten Per­son haben Anspruch auf eine Bestat­tungs­bei­hil­fe (ทุนช่วยเหลืองานศพ) in Höhe von ฿40.000 und eine lohn­ab­hängige Entschädi­gungszahlung bei ihrem Tod (การตาย).

Hat der Ver­stor­bene zehn Jahre oder länger Sozialver­sicherungs­beiträge gezahlt, beträgt die Entschädi­gung 50 % seines durch­schnit­tlichen Jahres­lohns. Hat er zwis­chen drei und zehn Jahren Beiträge gezahlt, beträgt die Entschädi­gung 50 % seines durch­schnit­tlichen Lohns für vier Monate.

Wie beantra­gen Sie Bestat­tungs- und Sterbegeld?

Um Anspruch auf Ster­begeld zu haben, muss der Ver­stor­bene in den sechs Monat­en vor seinem Tod min­destens einen Monat lang Sozialver­sicherungs­beiträge gezahlt haben.

Gibt es in Thai­land eine all­ge­meine Krankenversicherung?

In Thai­land gibt es drei Hauptwege, um öffentliche Gesund­heitsver­sorgung (การดูแลสุขภาพ) zu erhalten :

  • Sozialver­sicherungssys­tem (ระบบประกันสังคม)
  • Uni­ver­sal Cov­er­age Scheme (UCS — โครงการความคุ้มครองสากล)
  • Medi­zinis­ches Leis­tungssys­tem für Beamte (CSMBS)

Wenn Sie für einen thailändis­chen Arbeit­ge­ber arbeit­en, wer­den Sie automa­tisch in das Sozialver­sicherungssys­tem aufgenom­men und haben Zugang zur öffentlichen Gesund­heitsver­sorgung in staatlichen Krankenhäusern.

Arbeit­nehmer im öffentlichen Sek­tor sind im Rah­men des Uni­ver­sal Cov­er­age Scheme (UCS) ver­sichert, das durch Steuern und nicht durch indi­vidu­elle Beiträge finanziert wird.

Wenn Sie Beamter oder Regierungsangestell­ter sind, sind Sie im Rah­men des Civ­il Ser­vant Med­ical Ben­e­fit Scheme (CSMBS) versichert.

Diese Pro­gramme deck­en keine Expats ab, die selb­st­ständig, arbeit­s­los oder für den Ruh­e­s­tand nach Thai­land ziehen. Stattdessen müssen sie eine sep­a­rate pri­vate Kranken­ver­sicherung abschließen . Zu den ser­iösen Ver­sicherungsan­bi­etern in Thai­land gehört:

Viele Expats entschei­den sich trotz Zugang zum öffentlichen Gesund­heitswe­sen für eine pri­vate Kranken­ver­sicherung, da sie von kürz­eren Wartezeit­en, einem umfassenderen Net­zw­erk an Spezial­is­ten und ein­er umfassenden medi­zinis­chen Ver­sorgung prof­i­tieren können.

Sozialver­sicherung, Mut­ter­schafts- und Kindergeld in Thailand

In Thai­land wer­den jun­gen Eltern zwei grundle­gende For­men des Kindergeldes gezahlt: Geburts­geld und Kindergeld.

Geburts­geld

Es gibt drei Kat­e­gorien von Geburtsgeld:

  • Kosten für die Schwanger­schaftsvor­sorge: Deckt fünf prä­na­tale Besuche bis zu einem Höch­st­be­trag von 1.500 Baht ab
  • Geburts­geld: Ein Pauschal­be­trag von 15.000 Baht, der bei der Geburt des Kindes zahlbar ist, auch wenn nur der Vater — und nicht die Mut­ter — sozialver­sichert ist
  • Mut­ter­schaft­surlaub : 90 Tage lang beträgt die Hälfte des Jahre­seinkom­mens der Mut­ter. Voraus­set­zung ist, dass die Mut­ter in den 15 Monat­en vor der Geburt des Kindes min­destens fünf Monate lang Beiträge gezahlt hat.

Kindergeld

Eltern mit Sozialver­sicherungss­chutz erhal­ten eine monatliche Pauschale von 600 Baht pro Kind bis zum Alter von sechs Jahren (max­i­mal drei Kinder), die bei Aus­gaben wie der Kinder­be­treu­ung helfen kann . Diese Unter­stützung wird nur Per­so­n­en gewährt, die in den drei Jahren vor Antrag­stel­lung min­destens ein Jahr lang Sozialver­sicherungs­beiträge gezahlt haben.

Selb­st­ständi­ge und Freiberu­fler in Thailand

Selb­st­ständi­ge Arbeit­nehmer in Thai­land kön­nen durch frei­willige Beiträge gemäß Abschnitt 40 Sozialver­sicherungss­chutz erhalten.

Es ste­hen Ihnen die drei Beitragsstufen wie unten beschrieben zur Verfügung.

Unfall- und Krankheitsentschädigung

Voraus­set­zung hier­für ist, dass Sie in drei der vier Monate unmit­tel­bar vor dem Unfall oder der Krankheit Beiträge geleis­tet haben.

Angaben in THB:

Zus­tandPlan 1 (70/​Monat)Plan 2 (100/​Monat)Plan 3 (300/​Monat)
Min­destens ein­tägiger Krankenhausaufenthalt300 pro Tag300 pro Tag300 pro Tag
Anord­nung zur Ruhe für min­destens drei Tage (kein Krankenhausaufenthalt)200 pro Tag200 pro Tag200 pro Tag
Ambu­lante Behandlung50 pro Instanz50 pro InstanzNicht abgedeckt

Per­so­n­en, die in Plan 3 ein­zahlen (300 Baht pro Monat), haben Anspruch auf 90 Tage Ver­sicherungss­chutz pro Jahr, während Per­so­n­en, die in die Pläne 1 und 2 ein­zahlen, Anspruch auf 30 Tage Ver­sicherungss­chutz pro Jahr haben.

Inva­lid­ität­sentschädi­gung

Es gibt vier Stufen der Inva­lid­ität­sentschädi­gung, die je nach Dauer Ihrer Beitragszahlun­gen variieren.

Beitragsmonate vor der ErwerbsunfähigkeitMonatliche Auszahlun­gen
6 der 10 Monate500 Baht
12 der 20 Monate650 Baht
24 der 40 Monate800 Baht
36 der 60 Monate1.000 Baht

Wenn Sie in Plan 3 ein­zahlen, erhal­ten Sie die Entschädi­gung lebenslang. Die Pläne 1 und 2 deck­en Sie jedoch nur 15 Jahre lang ab. Zusät­zlich haben Ein­zahler von Plan 3 Anspruch auf einen Bestat­tungszuschuss von 50.000 Baht, ver­glichen mit 25.000 Baht für die Pläne 1 und 2.

Ster­begeld

Um Anspruch auf Ster­begeld zu haben, muss der Ver­stor­bene in den let­zten zwölf Monat­en vor seinem Tod min­destens sechs Beiträge gezahlt haben.

Der Stan­dard-Bestat­tungszuschuss beträgt 25.000 Baht (Pläne 1 und 2) und steigt auf 50.000 Baht, wenn der Ver­stor­bene Beiträge nach Plan 3 geleis­tet hat.

Eine zusät­zliche Zahlung von 8.000 Baht ste­ht Per­so­n­en zu, die Beiträge zu Plan 1 oder Plan 2 geleis­tet haben, sofern sie dies min­destens fünf Jahre lang getan haben.

Alter­sleis­tun­gen

Ab dem 60. Leben­s­jahr haben Sie Anspruch auf Alter­sleis­tun­gen, sobald Ihr Ver­sicherungssta­tus nach § 40 endet. Der Staat stockt Ihre Beiträge um fol­gende Beträge auf:

Pla­nenIhr Beitrag/​MonatStaatlich­er Zuschuss/​Monat
170 BahtKein­er
2100 Baht50 Baht
3300 Baht150 Baht

Tat­säch­lich kön­nen Sie zusät­zliche Rat­en von bis zu 1.000 Baht pro Monat leis­ten, der staatliche Zuschuss ist jedoch auf 150 Baht begrenzt.

Im Ruh­e­s­tand haben Sie Anspruch auf eine Ein­malzahlung, die auf Ihren und staatlichen Beiträ­gen basiert. Wenn Sie min­destens 15 Jahre lang in Plan 3 ein­zahlen, erhal­ten Sie zusät­zlich 10.000 Baht.

Kindergeld

Per­so­n­en, die Beiträge nach Plan 3 leis­ten, haben Anspruch auf eine monatliche Zahlung von 200 Baht pro Per­son. Voraus­set­zung hier­für ist jedoch, dass sie in 24 der let­zten 36 Monate Beiträge geleis­tet haben.

Teilzeitbeschäftigte, Ger­ingver­di­ener und Stu­den­ten in Thailand

Da die Sozialver­sicherungs­beiträge in Thai­land niedrig sind, soll­ten Teilzeitbeschäftigte und Ger­ingver­di­ener weit­er­hin Anspruch auf Ver­sicherungss­chutz haben. Studierende und Stu­den­ten, die an Bil­dung­sein­rich­tun­gen arbeit­en, haben jedoch keinen Anspruch auf Sozialversicherung.

Nüt­zliche Ressourcen

  • Sozialver­sicherungsamt (SSO) — staatliche Behörde, die das Sozialver­sicherungssys­tem in Thai­land überwacht
  • SSO-Leit­faden — eine prak­tis­che PDF-Zusam­men­fas­sung, die das Sozialver­sicherungssys­tem visuell erklärt
  • Arbeitsmin­is­teri­um (MOL) — die offizielle Web­site der Regierung

Arbeit­ser­laub­nisse für Wanderarbeiter:

(Ein Wan­der­ar­beit­nehmer ist eine Per­son, die inner­halb oder außer­halb ihres Heimat­landes migri­ert, um dort ein­er Arbeit nachzuge­hen. Wan­der­ar­beit­nehmer haben in der Regel nicht die Absicht, dauer­haft in dem Land oder der Region zu bleiben, in dem sie arbeit­en. In Thai­land sind damit über­mäßig Per­so­n­en aus angren­zen­den Län­dern gemeint.)

Arbeit­ge­ber müssen bis zum 30 März 2025 eine Arbeit­ser­laub­nis für Wan­der­ar­beit­er einholen

Eine aktuelle Regierungsini­tia­tive hat Arbeit­ge­bern im ganzen Land einen wichti­gen Impuls gegeben: Es ist an der Zeit, Arbeit­ser­laub­nisse für ihre reg­istri­erten Wan­der­ar­beit­er zu beschaf­fen, die noch nicht über die erforder­lichen Doku­mente ver­fü­gen. Der 30. März ist der Tag, an dem gehan­delt wer­den muss. Andern­falls dro­ht diesen Arbeit­ern der Ver­lust ihres legalen Arbeitssta­tus und damit eine mögliche Abschiebung.

Es ist wichtig, dass Arbeit­ge­ber, die ihre Arbeit­nehmerlis­ten bere­its über das Web­por­tal des Arbeitsmin­is­teri­ums über­mit­telt hät­ten, sich­er­stellen, dass sie den Antragsprozess für die Arbeit­ser­laub­nis frist­gerecht abschließen.

Dies ist nicht nur eine bürokratis­che Angele­gen­heit. Der Prozess erfordert die Vor­lage mehrerer Dokumente:

  1. Gesund­heit­szeug­nisse
  2. Kranken­ver­sicherungsnach­weise
  3. Sozialver­sicherung­sun­ter­la­gen
  4. Gebühr von 1.000 Baht.

Es han­delt sich um eine Check­liste, die die Legal­ität und Bere­itschaft des Arbeit­nehmers für zukün­ftige Auf­gaben überprüft.

Es ste­ht viel auf dem Spiel:

  • Ver­passen diese Arbeit­er die Frist, gerät ihr Sta­tus in die Ille­gal­ität. Das führt zu Strafen, die bei unan­genehmen 5.000 Baht begin­nen und sich drama­tisch auf 50.000 Baht erhöhen kön­nen. Ganz zu schweigen von der dro­hen­den Abschiebung und einem zwei­jähri­gen Arbeitsver­bot im Land.
  • Arbeit­ge­ber: Auch sie bewe­gen sich auf dün­nem Eis. Soll­ten sie weit­er­hin Arbeit­er ohne Papiere beschäfti­gen, kön­nten sie mit Geld­strafen zwis­chen 10.000 und stolzen 100.000 Baht pro Arbeit­er rech­nen. Und als Sah­ne­häubchen wer­den diese Arbeit­ge­ber drei Jahre lang auf die schwarze Liste geset­zt und dür­fen keine Wan­der­ar­beit­er mehr einstellen.

Sobald die Antragshür­den genom­men und alle erforder­lichen Doku­mente abgestem­pelt und genehmigt sind, begin­nt eine neue Phase. Die Erfas­sung bio­metrisch­er Dat­en dient als abschließen­der Beweis für die Ein­hal­tung der Vorschriften und die Inte­gra­tion ins Beruf­sleben. Dieses grüne Licht bedeutet für Arbeit­nehmer, dass sie beruhigt sein kön­nen und bis min­destens 31. März 2026 legal bleiben und arbeit­en können.

Die Botschaft ist klar und deutlich:

Ein­hal­tung sichert nicht nur die Rechtssicher­heit, son­dern fördert auch ein sicheres und vorteil­haftes Arbeit­sum­feld für Arbeit­ge­ber und Arbeit­nehmer. Es ist ein Aufruf zum Han­deln und fordert Arbeit­ge­ber dazu auf, aktiv zu wer­den und sicherzustellen, dass nicht nur der Papierkram in Ord­nung ist, son­dern auch das Leben viel­er Men­schen von diesen Doku­menten abhängt. Je näher die Frist rückt, desto dringlich­er wird es, und desto mehr bietet sich die Chance, die rechtlichen Anforderun­gen zu erfüllen.

Wo kann man Thailändisch lernen?

Wenn du planst, länger in Thai­land zu bleiben und dort deinen Leben­sun­ter­halt zu ver­di­enen, empfehlen wir dir, die Sprache zu ler­nen. Ohne die richti­gen Hil­f­s­mit­tel kann das jedoch schwierig sein, und es gibt einige Kurse, die du mei­den soll­test. HIER find­est du eine Auswahl an Thai-Kursen für den Ein­stieg. Alter­na­tiv kannst du Apps für dein Handy wie Duolin­go nutzen.

( Hin­weis : Regeln und Vorschriften ändern sich regelmäßig. Die Infor­ma­tio­nen auf dieser Seite dienen als all­ge­meine Ein­führung zum The­ma Arbeit­ser­laub­nisse für Thai­land“ und sind möglicher­weise nicht ganz aktuell. Der Ver­fass­er übern­immt kein­er­lei Ver­ant­wor­tung für genan­nte Informationen)

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