BLITZ Ratgeber - Neuer Reisepass und Stempelübertragungen: Was Sie bei Einwanderungsbehörde beachten müssen

BLITZ Ratgeber - Neuer Reisepass und Stempelübertragungen: Was Sie bei Einwanderungsbehörde beachten müssen
Die Visum­stem­pel vom alten in den neuen Reisep­a­ss zu über­tra­gen, ist in Thai­land ein recht ein­fach­er Vorgang

Beim Wech­sel zu einem neuen Reisep­a­ss stellt sich für viele die Frage, welche Schritte zur Über­tra­gung der Stem­pel notwendig sind.

Beson­ders in Chaeng Wat­tana, Bangkok, gibt es klare Anforderun­gen, die zu beacht­en sind, um Kom­p­lika­tio­nen bei der Visumver­längerung zu vermeiden.

Wenn Sie einen 90-Tage-Bericht ein­re­ichen müssen, soll­ten Sie vorher die Stem­pelüber­tra­gun­gen von Ihrem alten auf den neuen Reisep­a­ss erledigen.

Dies ist beson­ders wichtig, wenn Ihr alter Reisep­a­ss bere­its entwertet wurde, was durch eine Lochung angezeigt wird.

Die Ein­wan­derungs­be­hörde emp­fiehlt, diesen Schritt abzuschließen, bevor Sie den Bericht ein­re­ichen, um zukün­ftige Schwierigkeit­en bei der Visumver­längerung zu vermeiden.

Für die Stem­pelüber­tra­gung benöti­gen Sie sowohl Kopi­en Ihres alten als auch neuen Reisep­a­ss­es, ein­schließlich des let­zten Ein­reis­es­tem­pels und Visumstempels. 

Zudem fordert die Behörde oft finanzielle Nach­weise, wie Bankinformationen.

Falls Sie die Einkom­menserk­lärungsmeth­ode für Ihre let­zte Visumver­längerung genutzt haben, müssen Sie möglicher­weise die let­zten 12 Monate sämtlich­er Gutschrift­sanzeigen bei Ihrer Bank doku­men­tieren lassen. Ein Wech­sel auf die Bankein­zahlungsmeth­ode mit 800.000 Baht ist eben­falls möglich, voraus­ge­set­zt, Sie kön­nen nach­weisen, dass der Betrag min­destens zwei Monate vor der Antragsstel­lung auf Ihrem Kon­to war.

Außer­dem soll­ten Sie mit einem aktuellen Kon­toauszug und ein­er Kopie Ihres Bankbuchs vor­bere­it­et sein.

Es ist rat­sam, diese Infor­ma­tio­nen per­sön­lich bei der Ein­wan­derungs­be­hörde zu erfra­gen, da Anforderun­gen vari­ieren kön­nen. Der zuständi­ge Bere­ich für Stem­pelüber­tra­gun­gen ist der Schal­ter L32-34, wo Ihnen kom­pe­tent weit­erge­holfen wird.

Denken Sie daran: Regelun­gen kön­nen sich ändern, und es ist immer von Vorteil, sich vor­ab zu informieren oder sog­ar die Behörde per­sön­lich zu besuchen, um auf der sicheren Seite zu sein.

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Bildquelle: Federal Republic of Germany, passport, Public domain, via Wikimedia Commons

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