Im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist in vielen Betrieben von steuerfreien Gutscheinen die Rede. Aus gutem Grund: Sie gelten als Mitarbeiterbindungsinstrument und können in vielfältigen Varianten an das Personal ausgegeben werden. Um sich beim Fiskus keinen Ärger einzuhandeln, ist es wichtig, sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber eingehend mit der steuerlichen Einordnung auseinanderzusetzen.
Der in Deutschland angesehene Benefit ist für Unternehmen nichtsdestotrotz leicht zu handhaben. Was es im Zusammenhang mit steuerfreien Mitarbeiter-Gutscheinen zu beachten gilt und welche Facetten der Gutschein-Gestellung sich für Firmen bieten, rückt dieser Beitrag in den Blickpunkt.
Die rechtliche Komponente steuerfreier Gutscheine für Mitarbeiter
Gutscheine gelten aus Sicht des deutschen Steuerrechts als Geschenke, die ein Unternehmen seinem Personal zuteilwerden lässt. Entscheidend dabei ist, dass es einen konkreten Anlass für die Ausstellung eines solchen Gutscheins geben muss.
Da es sich bei einem Gutschein um ein Sachgeschenk handelt, hat der Gesetzgeber die Anzahl der Anlässe in ihrer Häufigkeit gedeckelt. Bis zu dreimal pro Jahr können steuerfreie Gutscheine für Mitarbeiter ausgestellt werden. Obwohl es nicht unerheblich ist, wofür man die Gutscheine verwendet: Neben Waren lassen sich damit auch ausgewählte Dienstleistungen einkaufen.
Finanzielle Grenze bei steuerfreien Gutscheinen für Mitarbeiter
Bei der Auswahl des Gutscheins müssen sich Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber an einen Betrag von maximal 60 Euro halten. Fällt der Gutscheinwert höher aus, wird das Unternehmen steuerlich in die Pflicht genommen und zwar für den gesamten Gutscheinbetrag.
Hier setzt der Fiskus für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber eine Pauschalsteuer in Höhe von 30 Prozent an. Darüber hinaus haben Firmen die Möglichkeit, einen steuerfreien Sachbezug in Anspruch zu nehmen. Dieser liegt bei 50 Euro.
Sollte er im laufenden Kalenderjahr allerdings bereits anderweitig genutzt worden sein, kann er für die Gutschein-Ausstellung nicht mehr zurate gezogen werden. Wichtig ist, dass sich Unternehmen, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steuerfreie Gutscheine ausstellen möchten, zum jeweiligen Zeitpunkt über die aktuell geltende Rechtsprechung des Steuerrechts informieren.
Potenzielle Verwendungszwecke steuerfreier Gutscheine im Überblick
Mit welcher Art von Gutscheinen dürfen Unternehmenschefs ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern überhaupt eine Freude machen? Die Liste der möglichen Verwendung ist vor allem im Bereich der Warengutscheine sehr lang. Wer etwas Inspiration bei der Vergabe steuerfreier Gutscheine benötigt, findet nachfolgend einige Ideen:
- Einkaufsgutscheine (Fremdleistungen bei Online-Marktplätzen hingegen sind ausgenommen)
- Tankgutscheine (wahlweise für klassische Kraftstoffe, alternativ für Ladestrom)
- Nachhaltigkeitsgutscheine (z. B. refurbished Solarpanels für Balkonkraftwerk)
Einkaufsgutscheine stehen bei Mitarbeitern hoch im Kurs
Unternehmen, die sich bei der Vergabe von Gutscheinen ein hohes Maß an Flexibilität wünschen, sind gut beraten, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Warengutscheine zu überreichen.
Hier hat das Personal die freie Wahl und kann sich für den darauf verbuchten Geldbetrag etwas nach eigenen Wünschen leisten. Ganz gleich, ob die Entscheidung auf Möbel, Mode oder Lebensmittel fällt: Einige Gutschein-Anbieter haben ein großzügiges Gutschein-Portfolio.
Anbieter für Warengutscheine erleichtern Unternehmen die Gutschein-Gestellung
Sich mit steuerfreien Gutscheinen auseinanderzusetzen, kann für Unternehmen das Bündeln erheblicher Ressourcen bedeuten. Das muss natürlich nicht sein und geht bedeutend einfacher. So haben sich ausgewählte Anbieter darauf spezialisiert, eine große Anzahl von Warengutscheinen in vielfältigen Einkaufskategorien als Gutscheinkarte zur Verfügung zu stellen.
Ein hier erworbener Gutschein lässt sich von der beschenkten Person universell einsetzen und wird dem Unternehmen nach nur wenigen Schritten einer Online-Bestellung zur Verfügung gestellt.
Nachhaltigkeit auch bei steuerfreien Gutscheinen in den Blickpunkt rücken
Firmen, bei denen der Gedanke, Nachhaltigkeit zu leben, hoch im Kurs steht, können ihren guten Willen gleichermaßen im Bereich der Gutschein-Gestellung demonstrieren. Sofern es sich um eine echte, authentische Nachhaltigkeitspraxis handelt, kann dies ebenso in die Kommunikation des Unternehmens einbezogen werden.
So wird das Image des Geschäftsbetriebes gestärkt. Voraussetzung ist, dass es sich nicht um Greenwashing handelt, denn dies könnte im Zweifel möglicherweise als Täuschung gewertet werden. Steuerfreie Gutscheine, die nachhaltig sind, haben in aller Regel eine umweltfreundliche und/oder soziale Komponente.
Spendenbereitschaft mithilfe steuerfreier Gutscheine für Mitarbeiter erhöhen
Viele Menschen haben grundsätzlich eine hohe Bereitschaft, Spenden zu leisten und auf diese Weise Gutes zu tun. Doch nicht alle kommen eigenständig ins Handeln. Steuerfreie Gutscheine sind eine wunderbare Möglichkeit, in dieser Hinsicht einen potenziellen Impuls zu setzen.
Einige Gutscheine, wie sie von Gutschein-Anbietern angeboten werden, können ihrer Höhe nach in eine Spende umgewandelt werden. Dies ist allerdings keine Entscheidung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, sondern setzt den proaktiven Entschluss des beschenkten Mitarbeiters voraus. In aller Regel werden sich überraschend wenige gegen eine Spende sträuben.