Steuerfreie Gutscheine für Mitarbeiter: In Deutschland gar kein Problem

Steuerfreie Gutscheine für Mitarbeiter: In Deutschland gar kein Problem

Im Zusam­men­hang mit der Beschäf­ti­gung von Arbeit­nehmerin­nen und Arbeit­nehmern ist in vie­len Betrieben von steuer­freien Gutscheinen die Rede. Aus gutem Grund: Sie gel­ten als Mitar­beit­erbindungsin­stru­ment und kön­nen in vielfälti­gen Vari­anten an das Per­son­al aus­gegeben wer­den. Um sich beim Fiskus keinen Ärg­er einzuhan­deln, ist es wichtig, sich als Arbeit­ge­berin oder Arbeit­ge­ber einge­hend mit der steuer­lichen Einord­nung auseinanderzusetzen. 

Der in Deutsch­land ange­se­hene Ben­e­fit ist für Unternehmen nichts­destotrotz leicht zu hand­haben. Was es im Zusam­men­hang mit steuer­freien Mitar­beit­er-Gutscheinen zu beacht­en gilt und welche Facetten der Gutschein-Gestel­lung sich für Fir­men bieten, rückt dieser Beitrag in den Blickpunkt.

Die rechtliche Kom­po­nente steuer­freier Gutscheine für Mitarbeiter

Gutscheine gel­ten aus Sicht des deutschen Steuer­rechts als Geschenke, die ein Unternehmen seinem Per­son­al zuteil­w­er­den lässt. Entschei­dend dabei ist, dass es einen konkreten Anlass für die Ausstel­lung eines solchen Gutscheins geben muss. 

Da es sich bei einem Gutschein um ein Sachgeschenk han­delt, hat der Geset­zge­ber die Anzahl der Anlässe in ihrer Häu­figkeit gedeck­elt. Bis zu dreimal pro Jahr kön­nen steuer­freie Gutscheine für Mitar­beit­er aus­gestellt wer­den. Obwohl es nicht uner­he­blich ist, wofür man die Gutscheine ver­wen­det: Neben Waren lassen sich damit auch aus­gewählte Dien­stleis­tun­gen einkaufen.

Finanzielle Gren­ze bei steuer­freien Gutscheinen für Mitarbeiter

Bei der Auswahl des Gutscheins müssen sich Arbeit­ge­berin­nen und Arbeit­ge­ber an einen Betrag von max­i­mal 60 Euro hal­ten. Fällt der Gutschein­wert höher aus, wird das Unternehmen steuer­lich in die Pflicht genom­men und zwar für den gesamten Gutscheinbetrag. 

Hier set­zt der Fiskus für Arbeit­ge­berin­nen und Arbeit­ge­ber eine Pauschal­s­teuer in Höhe von 30 Prozent an. Darüber hin­aus haben Fir­men die Möglichkeit, einen steuer­freien Sach­bezug in Anspruch zu nehmen. Dieser liegt bei 50 Euro. 

Sollte er im laufend­en Kalen­der­jahr allerd­ings bere­its ander­weit­ig genutzt wor­den sein, kann er für die Gutschein-Ausstel­lung nicht mehr zurate gezo­gen wer­den. Wichtig ist, dass sich Unternehmen, die ihren Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­ern steuer­freie Gutscheine ausstellen möcht­en, zum jew­eili­gen Zeit­punkt über die aktuell gel­tende Recht­sprechung des Steuer­rechts informieren.

Poten­zielle Ver­wen­dungszwecke steuer­freier Gutscheine im Überblick

Mit welch­er Art von Gutscheinen dür­fen Unternehmen­schefs ihren Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­ern über­haupt eine Freude machen? Die Liste der möglichen Ver­wen­dung ist vor allem im Bere­ich der Warengutscheine sehr lang. Wer etwas Inspi­ra­tion bei der Ver­gabe steuer­freier Gutscheine benötigt, find­et nach­fol­gend einige Ideen:

  • Einkauf­sgutscheine (Fremdleis­tun­gen bei Online-Mark­t­plätzen hinge­gen sind ausgenommen)
  • Tankgutscheine (wahlweise für klas­sis­che Kraft­stoffe, alter­na­tiv für Ladestrom)
  • Nach­haltigkeitsgutscheine (z. B. refur­bished Solarpan­els für Balkonkraftwerk)

Einkauf­sgutscheine ste­hen bei Mitar­beit­ern hoch im Kurs

Unternehmen, die sich bei der Ver­gabe von Gutscheinen ein hohes Maß an Flex­i­bil­ität wün­schen, sind gut berat­en, ihren Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­ern Warengutscheine zu überreichen. 

Hier hat das Per­son­al die freie Wahl und kann sich für den darauf ver­bucht­en Geld­be­trag etwas nach eige­nen Wün­schen leis­ten. Ganz gle­ich, ob die Entschei­dung auf Möbel, Mode oder Lebens­mit­tel fällt: Einige Gutschein-Anbi­eter haben ein großzügiges Gutschein-Portfolio.

Anbi­eter für Warengutscheine erle­ichtern Unternehmen die Gutschein-Gestellung

Sich mit steuer­freien Gutscheinen auseinan­derzuset­zen, kann für Unternehmen das Bün­deln erhe­blich­er Ressourcen bedeuten. Das muss natür­lich nicht sein und geht bedeu­tend ein­fach­er. So haben sich aus­gewählte Anbi­eter darauf spezial­isiert, eine große Anzahl von Warengutscheinen in vielfälti­gen Einkauf­skat­e­gorien als Gutscheinkarte zur Ver­fü­gung zu stellen. 

Ein hier erwor­ben­er Gutschein lässt sich von der beschenk­ten Per­son uni­versell ein­set­zen und wird dem Unternehmen nach nur weni­gen Schrit­ten ein­er Online-Bestel­lung zur Ver­fü­gung gestellt.

Nach­haltigkeit auch bei steuer­freien Gutscheinen in den Blick­punkt rücken

Fir­men, bei denen der Gedanke, Nach­haltigkeit zu leben, hoch im Kurs ste­ht, kön­nen ihren guten Willen gle­icher­maßen im Bere­ich der Gutschein-Gestel­lung demon­stri­eren. Sofern es sich um eine echte, authen­tis­che Nach­haltigkeit­sprax­is han­delt, kann dies eben­so in die Kom­mu­nika­tion des Unternehmens ein­be­zo­gen werden. 

So wird das Image des Geschäfts­be­triebes gestärkt. Voraus­set­zung ist, dass es sich nicht um Green­wash­ing han­delt, denn dies kön­nte im Zweifel möglicher­weise als Täuschung gew­ertet wer­den. Steuer­freie Gutscheine, die nach­haltig sind, haben in aller Regel eine umwelt­fre­undliche und/​oder soziale Komponente.

Spenden­bere­itschaft mith­il­fe steuer­freier Gutscheine für Mitar­beit­er erhöhen

Viele Men­schen haben grund­sät­zlich eine hohe Bere­itschaft, Spenden zu leis­ten und auf diese Weise Gutes zu tun. Doch nicht alle kom­men eigen­ständig ins Han­deln. Steuer­freie Gutscheine sind eine wun­der­bare Möglichkeit, in dieser Hin­sicht einen poten­ziellen Impuls zu setzen. 

Einige Gutscheine, wie sie von Gutschein-Anbi­etern ange­boten wer­den, kön­nen ihrer Höhe nach in eine Spende umge­wan­delt wer­den. Dies ist allerd­ings keine Entschei­dung von Arbeit­ge­berin­nen und Arbeit­ge­bern, son­dern set­zt den proak­tiv­en Entschluss des beschenk­ten Mitar­beit­ers voraus. In aller Regel wer­den sich über­raschend wenige gegen eine Spende sträuben.

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