Das Versprechen „bis dass der Tod uns scheidet“ bei einer kirchlichen Hochzeit wird heutzutage immer seltener eingehalten. Die Scheidungsquote weltweit ist hoch. Den unrühmlichen ersten Rang nimmt Luxemburg ein: Unglaubliche 87 Prozent der Ehen werden geschieden. Danach folgen Spanien (65 Prozent), Frankreich (55 Prozent), Russland (51 Prozent), USA (46 Prozent), Deutschland (44 Prozent), das Vereinigte Königreich (42 Prozent), Neuseeland (42 Prozent), Australien (38 Prozent) und Kanada (38 Prozent).
Steigende Scheidungsquote in Thailand
Vor gar nicht langer Zeit gab es in Thailand deutlich weniger Scheidungen als in anderen Ländern. Im Jahr 2016 beispielsweise sah das jedoch anders aus: 118.539 Paare ließen sich bereits im ersten Ehejahr scheiden. Im Jahresvergleich entspricht diese Zahl einem Anstieg von 27 auf 39 Prozent. Ein Grund dafür könnte sein, dass relativ viele Thailänder, insbesondere Frauen, Ehen mit Ausländern eingehen, ohne dass sich die beiden Partner zuvor richtig kennengelernt zu haben.
Was sollte man über Scheidungen in Thailand wissen?
Es gibt zwei Alternativen in Thailand: Zum einen die einvernehmliche, zum anderen die gerichtliche Scheidung. Bei ersterer handelt es sich um eine sogenannte Verwaltungsscheidung. Sie ist günstiger und unkomplizierter. Muss der Gerichtsweg eingeschlagen werden, ist in der Regel mit deutlich höheren Kosten zu rechnen.
Merkmale der Verwaltungsscheidung
Sie ist verhältnismäßig billig und erfolgt schnell, sodass viele Thailänder die Verwaltungsscheidung vorziehen. Grundvoraussetzung ist, dass das Einverständnis beider Parteien vorliegt. Nach thailändischem Gesetz reicht dies aus, um eine Ehe zu beenden bzw. aufzulösen. Zusätzlich Gründe müssen nicht angeführt werden. Wer sich für die Verwaltungsscheidung entscheidet, muss entsprechende Dokumente unterschreiben. Die Signierung von Frau und Mann (gleichgeschlechtliche Ehen sind verboten) ist erforderlich. Zuständig ist die örtliche Registrierstelle, in Thailand unter den Namen Khet, Amphoe oder Amphur bekannt.
Eigenarten der gerichtlichen Scheidung
Im Fall, dass nur einer der Partner die Beendigung der Ehe verlangt, kommt ausschließlich die gerichtliche (nicht einvernehmliche) Scheidung in Betracht. Voraussetzung für die Beantragung und Zustellung des Scheidungsverlangens ist, dass ein bestimmter Grund nach thailändischem Recht vorliegt. Zu den häufigsten Anlässen für das Verlangen auf Ehescheidung in Thailand zählen: Strittige Eigentumsrechte an Vermögenswerten, Sorgerechtskonflikte bezüglich der gemeinsamen Kinder sowie Verfehlungen in der Ehe, die sich schädlich auf diese ausgewirkt haben. Ist eine einvernehmliche Regelung nicht möglich, kann das zuständige Gericht eingeschaltet werden. In diesem Fall urteilt der Richter über die strittigen Punkte. Fand die Eheschließung im Ausland statt, kann gleichfalls eine gerichtliche Entscheidung angestrebt werden. Allerdings nur, wenn Paare seit einiger Zeit in Thailand ansässig sind oder dort arbeiten.
Beweise für den Ehebruch mithilfe einer Detektei erhalten
Ausländer, die sich in Thailand vom einheimischen Partner auf dem Verwaltungsweg scheiden lassen, sollten Folgendes wissen: Die außergerichtliche Scheidung wird nicht in allen Ländern anerkannt. Vorteilhaft für die richterliche Entscheidung ist, wenn der Antragsteller die Gründe für das Scheitern der Beziehung belegen kann. Ehebruch ist eine der meist erwähnten Ursachen für das Scheidungsverlangen. Da dieser nur schwer nachweisbar ist, empfiehlt sich die Einschaltung einer Detektei. Die Personenüberwachung ist eine ihrer Hauptaufgaben und die Aufklärungsquote ist hoch. Bei der Auswahl innerhalb Deutschlands sollte man ggfs. darauf achten, dass Nachforschungen im Ausland zum Erfahrungsgebiet der Detektei gehören. Weitere bedeutende Kriterien sind Flexibilität, hohe Effizienz sowie auf die Auftragsanforderungen explizit zugeschnittene Honorar-Angebote.