Scheidungen in Thailand: Ein Leitfaden für ausländische Ehemänner zu fairen Ergebnissen

Scheidungen in Thailand: Ein Leitfaden für ausländische Ehemänner zu fairen Ergebnissen

Schei­dungsver­fahren in Thai­land kön­nen für aus­ländis­che Ehemän­ner gefüllt mit rechtlichen und emo­tionalen Her­aus­forderun­gen sein. Schmerzhafte Missver­ständ­nisse über das thailändis­che Rechtssys­tem führen oft zu Äng­sten, dass sie benachteiligt wer­den könnten.

Viele glauben, dass der Ehename ein­er thailändis­chen Frau für Immo­biliengeschäfte ver­wen­det wer­den muss, und fürcht­en, alles bei ein­er Schei­dung zu verlieren.

Das thailändis­che Rechtssys­tem nicht von Natur aus ungerecht. Bei Schei­dun­gen sind geset­zliche Gründe erforder­lich, die häu­fig auf Schuldzuweisun­gen basieren. Dazu zählen häu­fige Vor­würfe wie Ehe­bruch, Ver­nach­läs­si­gung von Pflicht­en, häus­liche Gewalt sowie finanzielle Misswirtschaft.

Thailändis­che Gerichte sind oft mit emo­tionalen und finanziellen Vor­wür­fen kon­fron­tiert. Missver­ständ­nisse zwis­chen den Kul­turen ver­schär­fen die Lage, beson­ders da aus­ländis­che Ehemän­ner oft den Druck empfind­en, ihre Unschuld beweisen zu müssen.

In Thai­land muss die ankla­gende Partei Beweise für ihre Ansprüche erbrin­gen, während die Vertei­di­gung gegen­teilige Beweise vor­legen kann. Es wichtig ist, eine klare Strate­gie und ein umfassendes Ver­ständ­nis der Gegeben­heit­en zu entwickeln.

In vie­len Fällen kann ein guter Anwalt Anschuldigun­gen erfol­gre­ich wider­legen oder nach­weisen, dass das Ver­hal­ten bei­der Parteien zur Sit­u­a­tion beige­tra­gen hat. Bei Schei­dun­gen liegt das Hauptziel nicht in Rache, son­dern in Gerechtigkeit und Fairness.

Durch den richti­gen rechtlichen Bei­s­tand haben viele aus­ländis­che Klien­ten ein neues Ver­trauen in das thailändis­che Rechtssys­tem gewon­nen und ver­standen, dass Gerechtigkeit nicht von ihrer Nation­al­ität abhängt, son­dern von der Qual­ität ihrer Argu­mente und der Integrität ihrer Vertretung.

Ins­ge­samt wird emp­fohlen allen, die sich in ein­er Heiratskrise befind­en, einen kühlen Kopf zu bewahren und sich rechtzeit­ig und kom­pe­tent berat­en zu lassen.

In ein­er Welt voller juris­tis­ch­er Fall­stricke ist der Weg zur Gerechtigkeit manch­mal lang, aber mit dem entsprechen­den Fach­wis­sen und ein­er soli­den Bewe­is­führung ist es möglich, faire Schei­dungsergeb­nisse zu erzielen.

Häu­fig gestellte Fragen

Da die Ein­re­ichung ein­er Schei­dung in Thai­land schwierig sein kann, ist es wichtig, sich während des gesamten Ver­fahrens von einem pro­fes­sionellen thailändis­chen Anwalt berat­en zu lassen.

Nach­fol­gend find­en Sie ein Inter­view, das von einem thailändis­chen Schei­dungsan­walt von Siam Legal Inter­na­tion­al, ein­er in Bangkok ansäs­si­gen thailändis­chen Anwalt­skan­zlei, geführt wurde. Sie ver­fü­gen über eine nach­weis­liche Erfol­gs­bi­lanz bei der Betreu­ung sowohl aus­ländis­ch­er als auch thailändis­ch­er Klien­ten in ganz Thai­land, die eine Vertre­tung in Schei­dungsver­fahren, Sorg­erecht, Kindesun­ter­halt und ehe­lichem Eigen­tum benötigen.

Welche ver­schiede­nen Schei­dungsarten gibt es in Thailand?

Nach thailändis­chem Recht gibt es in Thai­land zwei all­ge­meine Scheidungsarten :

  1. Admin­is­tra­tive Schei­dung (unbe­strit­tene Schei­dung) — Schei­dung, die bei der örtlichen Regierungs­be­hörde in Thai­land reg­istri­ert wird.
  2. Gerichtliche Schei­dung (umstrit­tene Schei­dung) — Ein­re­ichung des Schei­dungsver­fahrens beim thailändis­chen Gericht.

Worin unter­schei­det sich eine beim Bezirk­samt in Thai­land einge­tra­gene Schei­dung von ein­er Schei­dung, die bei einem thailändis­chen Schei­dungs­gericht ein­gere­icht wird?

Eine Schei­dung kann in Thai­land auf zwei Arten erfol­gen, näm­lich als admin­is­tra­tive Schei­dung und als gerichtliche Schei­dung. Bei­de sind unter­schiedlich­er Natur. Die admin­is­tra­tive Schei­dung oder die Schei­dung beim Bezirk­samt ist für Paare geeignet, die sich auf die Schei­dung geeinigt haben und deren Ehe entwed­er 1.) in Thai­land reg­istri­ert ist, 2.) bei der Königlich Thailändis­chen Botschaft im Aus­land reg­istri­ert ist oder 3.) in anderen Län­dern reg­istri­ert ist, aber ein­er der Ehep­art­ner Thailän­der ist. Wenn sich ein Paar jedoch nicht auf die Bedin­gun­gen der Schei­dung eini­gen kann, kann es den Fall vor Gericht weiterverfolgen.

Welche Voraus­set­zun­gen müssen in Thai­land erfüllt sein, um eine behördliche Schei­dung einzureichen?

Eine admin­is­tra­tive Schei­dung wird in Thai­land auch als unange­focht­ene Schei­dung “ beze­ich­net . Voraus­set­zung für die Reg­istrierung ein­er admin­is­tra­tiv­en Schei­dung in Thai­land ist, dass zwis­chen den Eheleuten keine Mei­n­ungsver­schieden­heit­en in irgen­dein­er Angele­gen­heit, ein­schließlich Sorg­erecht, Eigen­tum usw., beste­hen dür­fen. Die Eheleute müssen per­sön­lich beim Bezirk­samt erscheinen, um die Schei­dung zu reg­istri­eren. Der Anwalt kann bei dieser Art der Schei­dung nicht in Ihrem Namen han­deln, auch nicht mit ein­er Vollmacht.

Welche Voraus­set­zun­gen müssen für die Ein­re­ichung ein­er gerichtlichen Schei­dung erfüllt sein?

Eine gerichtliche Schei­dung wird in Thai­land auch als „ umstrit­tene Schei­dung “ beze­ich­net. Damit ein Gericht in Thai­land eine Schei­dung anord­nen kann, muss zwis­chen den bei­den Ehe­gat­ten Uneinigkeit über die Bedin­gun­gen der Schei­dung beste­hen oder die Ehe­gat­ten müssen sich auf die Schei­dung geeinigt haben, aber eine ein­vernehm­liche Schei­dung wird nach thailändis­chem Recht im Land des aus­ländis­chen Schei­dungs­beteiligten nicht anerkan­nt. Darüber hin­aus muss der Kläger dem Gericht min­destens einen der zwölf Schei­dungs­gründe vor­legen, damit das Gericht das Paar als geschieden erklärt.

Müssen bei­de Parteien für eine Schei­dung in Thai­land anwe­send sein?

Da eine behördliche Schei­dung in einem Bezirk­samt in Thai­land stat­tfind­et, müssen bei­de Ehep­art­ner in Thai­land anwe­send sein, um die Schei­dungsan­mel­dung zu unter­schreiben und zu beglaubi­gen. Bei ein­er gerichtlichen Schei­dung muss jedoch nur der kla­gende Ehep­art­ner in Thai­land anwe­send sein, während der andere Ehep­art­ner von einem Schei­dungsan­walt vertreten wer­den kann.

Welche Gründe gibt es, in Thai­land die Schei­dung einzureichen?

Gründe kön­nen in der juris­tis­chen Ter­mi­nolo­gie als Gründe für die Ein­re­ichung ein­er Schei­dung definiert wer­den. Diese Gründe kön­nen als Beweis für eine Schei­dungsklage ver­wen­det wer­den, um vor den thailändis­chen Gericht­en akzep­tiert zu wer­den. Gültige Schei­dungs­gründe in Thai­land sind Ehe­bruch oder Ver­lassen des Ehep­art­ners. Es gibt ins­ge­samt zwölf Gründe für die Reg­istrierung ein­er Schei­dung in Thailand:

  • Wenn ein­er der Ehep­art­ner Ehe­bruch bege­ht oder regelmäßi­gen Geschlechtsverkehr mit ein­er anderen Per­son hat oder eine andere Per­son als Ehe­mann oder Ehe­frau ehrt.
  • Wenn sich ein­er der Ehe­gat­ten ein­er Ver­fehlung (ein­schließlich ein­er Straftat) schuldig gemacht hat, durch die dem anderen kör­per­lich­er oder psy­chis­ch­er Schaden zuge­fügt wurde.
  • Wenn ein­er der Ehe­gat­ten dem anderen Ehe­gat­ten kör­per­lich oder seel­isch schw­eren Schaden zuge­fügt oder den anderen Ehe­gat­ten oder dessen Vor­fahren schw­er belei­digt hat.
  • Wenn ein­er der Ehe­gat­ten den anderen länger als ein Jahr ver­lassen hat.
  • Wenn ein­er der Ehe­gat­ten auf­grund ein­er Straftat, die er ohne Beteili­gung des anderen began­gen hat, durch ein recht­skräftiges Gericht­surteil zu ein­er Frei­heitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde und dem anderen Ehep­art­ner durch das Zusam­men­leben als Ehe­mann und Ehe­frau über­mäßiger Schaden oder Schwierigkeit­en entste­hen würden.
  • Wenn die Ehe­gat­ten frei­willig getren­nt leben, weil sie länger als drei Jahre nicht in der Lage sind, friedlich zusammenzuleben.
  • Wenn ein­er der Ehe­gat­ten seinen Wohn­sitz oder Aufen­thalt­sort seit mehr als drei Jahren ver­lassen hat und ungewiss ist, ob er oder sie lebt oder tot ist.
  • Wenn ein­er der Ehe­gat­ten dem anderen nicht den erforder­lichen Unter­halt und die erforder­liche Unter­stützung gewährt hat.
  • Wenn ein­er der Ehe­gat­ten länger als drei Jahre unun­ter­brochen geis­teskrank ist.
  • Wenn ein­er der Ehe­gat­ten gegen die ihm obliegen­den Ver­hal­tenspflicht­en ver­stoßen hat.
  • Wenn ein­er der Ehe­gat­ten an ein­er ansteck­enden und gefährlichen Krankheit lei­det, die unheil­bar ist und dem anderen Schaden zufü­gen kann.
  • Wenn ein­er der Ehe­gat­ten auf­grund ein­er kör­per­lichen Beein­träch­ti­gung dauer­haft nicht in der Lage ist, als Mann und Frau zusammenzuleben.

Sind bei ein­er behördlichen Schei­dung in Thai­land Schei­dungs­gründe erforderlich?

Da die behördliche Schei­dung im gegen­seit­i­gen Ein­vernehmen der Ehe­gat­ten erfol­gt und keine Klageein­re­ichung erfordert, sind bei der behördlichen Schei­dung auch keine Schei­dungs­gründe erforderlich.

Sind Ehev­erträge in Thai­land gültig?

Ehev­erträge sind in Thai­land gültig, es ist jedoch wichtig, alle ver­fahren­stech­nis­chen und materiellen Anforderun­gen des thailändis­chen Rechts zu erfüllen. Das thailändis­che Recht sieht bes­timmte Anforderun­gen für Ehev­erträge zum Zeit­punkt der Eheschließung vor. Falls Sie in einem anderen Land geheiratet haben und Ihr Ehev­er­trag dort reg­istri­ert wurde, kann er den­noch von einem thailändis­chen Gericht akzep­tiert wer­den, sofern er mit dem aus­ländis­chen Recht vere­in­bar ist.

Was ver­ste­ht man in Thai­land unter ein­er Scheidungsvereinbarung?

Eine Schei­dungsvere­in­barung ist im Grunde eine Schei­dungsvere­in­barung oder ein Ver­trag zwis­chen dem schei­dungswilli­gen Paar, in dem die mit der Schei­dung zusam­men­hän­gen­den Angele­gen­heit­en wie Ver­mö­gen­saufteilung, Unter­halt, Sorg­erecht für die Kinder, Besuch­srechte des nicht sorge­berechtigten Eltern­teils usw. besprochen wer­den. Bei­de Parteien ver­han­deln und kom­men zu ein­er gegen­seit­i­gen Eini­gung durch eine Schei­dungsvere­in­barung, um eine gerichtliche Schei­dung zu ver­mei­den, die in der Regel unglaublich zeitaufwändig ist.

Wie kann eine Schei­dungsvere­in­barung in Thai­land ver­wen­det werden?

Eine Schei­dungsvere­in­barung wird zwis­chen den geschiede­nen Ehe­gat­ten im Bei­sein von Zeu­gen unterze­ich­net. Die Schei­dungsvere­in­barung kann als Gerichts- oder Ver­wal­tungs­doku­ment ver­wen­det wer­den, damit entwed­er das Gericht die Schei­dung anord­nen oder das Bezirk­samt die Schei­dung reg­istri­eren kann. Sie hil­ft dabei, kün­ftige Stre­it­igkeit­en zwis­chen den geschiede­nen Ehe­gat­ten zu vermeiden.

Wie lange muss eine Per­son nach ein­er Schei­dung in Thai­land warten, bis sie erneut heirat­en kann?

Abschnitt 1453 des thailändis­chen Ehege­set­zes legt fest, wie lange eine Frau nach ein­er Schei­dung in Thai­land warten muss, bis sie wieder heirat­en kann. Gemäß Abschnitt 1453 muss eine Frau, deren Ehe geschieden wurde oder deren Ehe­mann ver­stor­ben ist, 310 Tage warten, bevor sie erneut heirat­en kann.

Möchte eine solche Frau jedoch vor Ablauf der 310-Tage-Frist heirat­en, muss sie dem Standes­beamten in der Prax­is ein ärztlich­es Attest eines thailändis­chen Regierungskranken­haus­es vor­legen, um zu bestäti­gen, dass sie nicht schwanger ist.

Welche Bedeu­tung hat die Wartezeit“ vor ein­er erneuten Heirat?

Ehe­gat­ten müssen 310 Tage warten, bevor sie erneut heirat­en kön­nen, um zu ver­hin­dern, dass während der zweit­en Ehe ein Kind aus der früheren Ehe geboren wird, da dies zu großer Ver­wirrung hin­sichtlich der Frage führen würde, wer der biol­o­gis­che Vater des Kindes ist. Dies ist auch deshalb wichtig, weil in Thai­land nor­maler­weise davon aus­ge­gan­gen wird, dass das während der Ehe geborene Kind dem aktuellen Ehe­mann gehört.

Sind Schei­dun­gen ohne Ver­schulden in Thai­land erlaubt?

Das thailändis­che Recht hat einen tra­di­tionellen Hin­ter­grund, daher ist es für die Ehep­art­ner zwin­gend, die Gründe für ihre Schei­dung anzugeben, um einen Schei­dungs­beschluss von den thailändis­chen Gericht­en zu erhal­ten. Schei­dun­gen ohne Schuldzuweisung sind in Thai­land nicht erlaubt, und die Paare müssen den thailändis­chen Gericht­en gültige Gründe vor­legen, um sich schei­den zu lassen.

Wie viel kostet eine Schei­dung in Thailand?

Eine admin­is­tra­tive Schei­dung oder ein­vernehm­liche Schei­dung kostet in Thai­land im Ver­gle­ich zu ein­er gerichtlichen Schei­dung oder ein­er strit­ti­gen Schei­dung am wenig­sten. Die meis­ten Paare entschei­den sich jedoch nicht für eine ein­vernehm­liche Schei­dung, son­dern oft für eine gerichtliche Schei­dung, die für das schei­dungswillige Paar teuer wer­den kann. Eine gerichtliche Schei­dung erfordert mehr Zeit, Papierkram und ein Gerichtsver­fahren. Darüber hin­aus vari­ieren die Anwalt­skosten je nach dem von Ihnen beauf­tragten Anwalt.

Wie kann eine Schei­dungsvere­in­barung in Thai­land durchge­set­zt wer­den, wenn ein­er der Ehep­art­ner stirbt?

Wenn ein Gericht einem der ehe­ma­li­gen Ehe­gat­ten eine Entschädi­gung zus­pricht und ein­er von ihnen nach der Urteilsverkün­dung ver­stirbt, kann die finanzielle Entschädi­gung aus dem Nach­lass des ver­stor­be­nen ehe­ma­li­gen Ehe­gat­ten gezahlt werden.

Kann sich ein Paar, das außer­halb Thai­lands geheiratet hat, in Thai­land schei­den lassen?

Ein Paar, das außer­halb Thai­lands geheiratet hat, kann seine Schei­dung in Thai­land ein­re­ichen, sofern es die Zuständigkeitsvo­raus­set­zun­gen der thailändis­chen Gerichte erfüllt. Die Zuständigkeitsvo­raus­set­zun­gen für die Ein­re­ichung ein­er Schei­dung in Thai­land umfassen Folgendes:

  • Min­destens ein Ehep­art­ner muss ein in Thai­land ansäs­siger Staats­bürg­er sein.
  • Für die Anmel­dung ein­er Schei­dung vor einem thailändis­chen Gericht muss ein gültiger Grund vorliegen.

Eine behördliche Schei­dung kann allerd­ings nur erfol­gen, wenn das Paar ursprünglich in Thai­land geheiratet hat oder ein­er der Ehep­art­ner thailändis­ch­er Staats­bürg­er ist.

Wie kann in Thai­land ein Schei­dungsver­fahren ein­geleit­et werden?

Das erste, was Sie wis­sen müssen, um ein Schei­dungsver­fahren in Thai­land einzuleit­en, ist, ob Sie dazu berechtigt sind oder nicht. Wenn Sie in Thai­land geheiratet haben und sich für eine ein­vernehm­liche Schei­dung entschei­den möcht­en, haben Sie die Möglichkeit ein­er admin­is­tra­tiv­en Schei­dung. Wenn Ihr Ehep­art­ner jedoch Ihren Schei­dungs­be­din­gun­gen nicht zus­timmt, kön­nen Sie vor Gericht einen Schei­dungs­beschluss erwirken.

Ist nach thailändis­chem Recht Unter­halt zu zahlen?

Unter­halt ist nach thailändis­chem Recht der Unter­halt“, den eine Per­son ein­er anderen aus ver­schiede­nen Grün­den zahlen muss. In Thai­land ist Unter­halt erforder­lich, wenn der ehe­ma­lige Ehe­gat­te den anderen Ehe­gat­ten aus­drück­lich um finanzielle Unter­stützung bit­tet. Bei ein­er ver­wal­tungsmäßi­gen Schei­dung wird der Unter­halt gezahlt, wenn dies zwis­chen den bei­den geschiede­nen Ehe­gat­ten vere­in­bart wurde. Bei ein­er gerichtlichen Schei­dung wird der Unter­halt jedoch durch eine Eini­gung zwis­chen den Parteien während des Gerichtsver­fahrens oder durch ein Gericht­surteil festgelegt.

Ist eine in Thai­land reg­istri­erte Schei­dung in den USA und im Vere­inigten Kön­i­gre­ich oder ander­swo gültig?

Nach dem Prinzip der Höflichkeit wer­den Schei­dung­surteile ander­er Län­der in den USA und Großbri­tan­nien anerkan­nt. Daher hängt es auss­chließlich von den Geset­zen der Län­der ab, ob sie die in einem anderen Land einge­tra­gene Schei­dung anerken­nen oder nicht. Das britis­che Recht erken­nt beispiel­sweise nur die gerichtliche Schei­dung an, nicht aber die admin­is­tra­tive Schei­dung nach thailändis­chem Recht.

Wie wird in Thai­land das Sorg­erecht für die Kinder zwis­chen geschiede­nen Eltern geregelt?

Stre­it­igkeit­en um das Sorg­erecht zwis­chen geschiede­nen Ehep­art­nern sind bei Schei­dun­gen in jedem Land üblich. Solche Stre­it­igkeit­en kön­nen auch zwis­chen unver­heirateten Eltern entste­hen. Nach thailändis­chem Recht erhal­ten bei­de geset­zlichen Eltern das gemein­same Sorg­erecht für ihr Kind/​ihre Kinder. Es ist jedoch wichtig, dass sie die biol­o­gis­chen Eltern des Kindes sind, um nach der Schei­dung das Sorg­erecht zu erhalten.

Wie wer­den Vater­schafts­fälle in Thai­land entschieden?

Wenn es um das Sorg­erecht für das Kind nach ein­er Schei­dung geht, ist die Vater­schaft ein The­ma, das am häu­fig­sten auf­taucht. Vater­schaft­srechte kön­nen nur dem biol­o­gis­chen Vater zuerkan­nt wer­den, sofern dieser durch staatliche Reg­istrierung oder Gerichts­beschluss mit der Mut­ter des Kindes ver­heiratet ist.

Wie wer­den Ver­mö­gen und Besitz in Thai­land nach ein­er Schei­dung aufgeteilt?

Wenn sich ein Paar in Thai­land schei­den lässt, gehört das Ver­mö­gen und die Immo­bilien, die vor der Eheschließung auf ihren Namen lauteten, weit­er­hin dem ursprünglichen Eigen­tümer und wird nicht an den ehe­ma­li­gen Ehep­art­ner verteilt. Darüber hin­aus gehören nach dem Grund­satz des Gemein­schaft­seigen­tums die während der Ehe erwor­be­nen Ver­mö­genswerte und Immo­bilien auch nach der Schei­dung bei­den Ehep­art­nern zu gle­ichen Teilen. Diese Ver­mö­genswerte und Immo­bilien wer­den unter Berück­sich­ti­gung des thailändis­chen Rechts und der Umstände des Fall­es zwis­chen den Ehep­art­nern aufgeteilt. Es muss jedoch beachtet wer­den, dass eine Schei­dungsvere­in­barung und ein Ehev­er­trag die Aufteilung der Ver­mö­genswerte und Immo­bilien zwis­chen den geschiede­nen Ehep­art­nern ändern können.

Wer küm­mert sich nach der Schei­dung des Paares in Thai­land um die Schulden?

In Thai­land sind alle während der Ehe ent­stande­nen Schulden von bei­den Ehep­art­nern zu tra­gen, die sich schei­den lassen.

Kön­nen Aus­län­der im Rah­men ein­er Schei­dungsvere­in­barung oder eines Schei­dung­surteils in Thai­land Land in Thai­land erhalten?

Laut ein­er Verord­nung des Innen­min­is­teri­ums aus dem Jahr 1999 dür­fen Aus­län­der in Thai­land kein Land besitzen. Selb­st wenn ein Aus­län­der einen thailändis­chen Staats­bürg­er heiratet, kann er oder sie kein Eigen­tum­srecht an dem Land in Thai­land haben. Wenn Sie das Land während der Ehe gekauft haben, ver­langt das thailändis­che Land Depart­ment vom Aus­län­der die Unterze­ich­nung eines Rechts­doku­ments, in dem fest­gelegt wird, dass dieses Land ein nichte­he­lich­es Eigen­tum mit eigen­er Rechtsper­sön­lichkeit ist, sodass nur der thailändis­che Ehep­art­ner das alleinige Eigen­tum an dem Land besitzt. Im Schei­dungsver­fahren kann der aus­ländis­che Ehep­art­ner dem Gericht jedoch Beweise vor­legen, die bele­gen, dass dieses Land eben­falls aus seinen oder ihren Mit­teln gekauft wurde und das Land als ehe­lich­es Eigen­tum betra­chtet wer­den sollte. Sobald das Land ehe­lich­es Eigen­tum ist, sollte das Land verkauft und der Verkauf­ser­lös gle­ich­mäßig zwis­chen den Ehep­art­nern aufgeteilt werden.

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