Die neue thailändische Steuerrichtlinie zu ausländischem Einkommen verstehen

Die neue thailändische Steuerrichtlinie zu ausländischem Einkommen verstehen

Das thailändis­che Finanzmin­is­teri­um hat vor kurzem die Richtlin­ie Nr. 1612566 vom 15. Sep­tem­ber her­aus­gegeben, die besagt, dass natür­liche Per­so­n­en mit Einkün­ften aus dem Aus­land diese in ihre Steuer­berech­nun­gen für das Jahr ein­beziehen müssen, in dem sie das Einkom­men nach Thai­land zurück­führen. Die Richtlin­ie tritt am 1. Jan­u­ar (2024) in Kraft.

Die Richtlin­ie stützt sich auf Abschnitt 41 Absatz 2 des thailändis­chen Steuerge­set­zes, in dem der Grund­satz ver­ankert ist, dass sich die Steuerpflicht nach dem Wohn­sitz in Thai­land richtet. Dem­nach muss jed­er, der sich inner­halb eines Steuer­jahres min­destens 180 Tage in Thai­land aufhält und im Aus­land Einkün­fte aus Arbeit oder Ver­mö­gen erzielt, diese Einkün­fte bei der Steuer­erk­lärung angeben, wenn das Geld inner­halb des­sel­ben Steuer­jahres nach Thai­land gebracht wird.

Mit dieser Richtlin­ie ver­fol­gt die Regierung in erster Lin­ie das Ziel, Geset­zes­lück­en zu schließen und die Steuere­in­nah­men zu erhöhen. Diese gut gemeinte Poli­tik ist jedoch nicht unproblematisch.

Der beste­hende Abschnitt 41 Absatz 2 des Steuerge­set­zes besagt nicht ein­deutig, dass natür­liche Per­so­n­en mit Einkün­ften aus dem Aus­land, die inner­halb des­sel­ben Steuer­jahres nach Thai­land zurück­ge­führt wer­den, Steuern zahlen müssen. Diese Unge­nauigkeit des Geset­zes lässt Raum für Inter­pre­ta­tio­nen und kön­nte zu Prob­le­men bei der Ein­hal­tung der Vorschriften führen.

Darüber hin­aus bringt die Richtlin­ie einige wirtschaftliche Her­aus­forderun­gen mit sich. Sie kön­nte Thais davon abhal­ten, im Aus­land zu arbeit­en oder in aus­ländis­che Ver­mö­genswerte zu investieren, was zu einem Rück­gang der qual­i­fizierten Arbeit­skräfte führen und aus­ländis­che Direk­t­in­vesti­tio­nen beein­trächti­gen kön­nte. Sie kön­nte auch Expa­tri­ates und aus­ländis­che Fachkräfte davon abhal­ten, ihr weltweites Einkom­men nach Thai­land zu bringen.

Die neue Richtlin­ie zielt zwar darauf ab, die Staat­sein­nah­men zu erhöhen, birgt jedoch das Risiko unbe­ab­sichtigter Fol­gen für einzelne Steuerzahler und die thailändis­che Wirtschaft im All­ge­meinen. Bevor sie voll­ständig umge­set­zt wird, müssen die Behör­den ihre langfristi­gen Auswirkun­gen sorgfältig abwägen.

Die Regierung muss klare Richtlin­ien vor­legen, um diese Unklarheit­en zu beseit­i­gen und die Auswirkun­gen auf das wirtschaftliche Ver­hal­ten zu berück­sichti­gen. Zum jet­zi­gen Zeit­punkt ist die Frage, ob die Richtlin­ie eher von Vorteil oder von Nachteil ist, immer noch Gegen­stand erhe­blich­er Diskussionen.

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