Wer nach Kambodscha expandiert, schickt am besten anfangs eigene Fachkräfte aus Deutschland an den neuen Standort. Ziel ist es, Einheimische anzulernen und einen neuen Standort solide aufzubauen. Allerdings hat die Entsendung rechtlich und steuerlich weitreichende Folgen, für den Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Häufige Gründe für eine Mitarbeiterentsendung ins Ausland
Seit einigen Jahren boomt der Hotelsektor in Kambodscha. Um mit einem eigenen Hotel in den großen Städten oder etwas außerhalb durchzustarten, kann die Entsendung sprachkundiger deutscher Arbeitnehmer ein guter Start sein. Möglich ist eine vorübergehende oder dauerhafte Entsendung, zum Beispiel zu Führungszwecken des Zweigunternehmens. Auch der Aufbau eines Betriebs lohnt sich an Standorten mit ausreichend Arbeitskräften. Sie lernen unter der deutschen Anleitung kennen, welche Qualitätsstandards für den deutschen Investor wichtig sind.
Regelungen, die vor der Entsendung vertraglich geprüft werden müssen
Für die Dauer und Art der Entsendung muss der Mitarbeiter einen auf Kambodscha spezialisierten Arbeitsvertrag bekommen. Durchaus macht es Sinn, für diese Vertragsgestaltung zum Beispiel in Magdeburg einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren. Seine Mithilfe beim Formulieren des neuen Arbeitsvertrags bietet nicht nur dem Arbeitnehmer, sondern auch dem Arbeitgeber langfristige Rechtssicherheit. Da Arbeits- und Sozialrecht in einigen Punkten fließend ineinander greifen, können auch solche Aspekte von vornherein mit berücksichtigt werden.
Maximaldauer der Mitarbeiterentsendung in einem Stück
Mit Visum dürfen Ausländer Kambodscha für höchstens 30 Tage am Stück bleiben. Dies ist allerdings nicht im Sinne von deutschen Investoren und den Managern vor Ort. Deshalb gibt es nach Ablauf dieses ersten Monats die Verlängerungsmöglichkeit um ein Jahr. Besonders bevorzugt werden dringend gesuchte Aufbauhelfer und Investoren im produzierenden Gewerbe, der Branche der Hochtechnologie oder Bildung, Energie sowie Kultur und Tourismus. Steuerlich werden für die Zeit der Entsendung Steuerabgaben und Sozialversicherungsbeiträge klar geregelt. Ein deutscher Anwalt für Sozialrecht in Magdeburg kennt auch die Vertragsbedingungen bei längerfristiger Mitarbeiterentsendung nach Kambodscha.
Steuerliche und rechtliche Aspekte der Entsendung
Für die Entsendung kann es sich lohnen, eine »Entsendungsrichtlinie« zu erarbeiten. Sie bringt alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte so in Einklang, dass weder der entsendete Mitarbeiter benachteiligt wird, noch der Arbeitgeber plötzlich vor juristischen Hürden steht. Unkalkulierbare Risiken durch die Entsendung können so mit fachlicher Unterstützung benannt, eingeschätzt und bestenfalls minimiert werden. Hierbei sollten auch Kostenfragen zur Lebensführung des entsendeten Mitarbeiters im Ausland geklärt werden, unter anderem Boni, Umzugshilfe oder erfolgsabhängige Sonderzahlungen.
Entsendet, zurückgekehrt und gekündigt?
Durchaus dauert die Mitarbeiterentsendung ein Jahr oder länger. Möglicherweise ist mit Ablauf des Entsendungsvertrags vom Arbeitgeber keine unbefristete Verlängerung am deutschen Unternehmensstandort vorgesehen. Oder es haben sich die Bedingungen verändert, und das ganze Unternehmen befindet sich in einer Umorientierungsphase. Jetzt kann der gleiche Anwalt für Arbeitsrecht in Magdeburg auch dabei helfen, eine ungerechtfertigte Kündigung zurückzuweisen und soziale Unterstützung zu geben. Zum Beispiel kann in Einzelfällen eine Abfindungs- oder Aufhebungsvereinbarungen verhandelt werden.
Fazit:
Arbeiten im Ausland ist in Kambodscha lohnend, weil hier der Aufbaumarkt vieler Branchen immer noch in den Kinderschuhen steckt. Wer Mitarbeiter dorthin entsendet, holt sich am besten früh einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht in Magdeburg oder an anderen deutschen Kanzleisitzen ins Boot. Klarer Vertragsschluss vor der Entsendung schützt Arbeitgeber vor unkalkulierbaren Risiken und entsendete Mitarbeiter vor sozialen Nachteilen.