Visumverlängerung in Thailand

Die Ver­längerung eines Visums in Thai­land ist ein Ver­fahren, das es aus­ländis­chen Staat­sange­höri­gen ermöglicht, ihren Aufen­thalt im Land über die ursprüngliche Gültigkeits­dauer ihres Visums hin­aus zu ver­längern. Ganz gle­ich, ob Sie als Tourist mehr von Thai­lands schö­nen Reisezie­len erkun­den möcht­en, als Geschäft­sreisender zusät­zliche Zeit für beru­fliche Verpflich­tun­gen benöti­gen oder als Auswan­der­er pla­nen, für einen län­geren Zeitraum im Land zu bleiben — eine Visumsver­längerung kann Ihnen die zusät­zliche Zeit ver­schaf­fen, die Sie benöti­gen, ohne dass Sie das Land ver­lassen und wieder ein­reisen müssen. In diesem Artikel gehen wir näher auf die ver­schiede­nen Aspek­te ein­er Visumsver­längerung in Thai­land ein, auf das früh­este Datum, zu dem Sie eine Visumsver­längerung in Thai­land beantra­gen kön­nen, und auf die notwendi­gen Ver­fahren, die zu beacht­en sind.

Wer hat Anspruch auf eine Visumsver­längerung in Thailand?

Wenn Sie Ihren Aufen­thalt in Thai­land über die Dauer Ihres Visums hin­aus ver­längern möcht­en, benöti­gen Sie eine Ver­längerung Ihres Visums für Thai­land. Die Art des Thai­land-Visums und der Zweck des Besuchs bes­tim­men die Ver­längerung, die man erhal­ten kann:

1. Kurzfristige Ver­längerun­gen wer­den in der Regel für zusät­zliche 30 Tage für Inhab­er eines Touris­ten­vi­sums gewährt.

2. Langfristige Ver­längerun­gen, die von 90 Tagen bis zu einem Jahr reichen, wer­den Inhab­ern von Nicht-Ein­wan­derungsvisa gewährt, je nach­dem, aus welchen Grün­den sie sich in Thai­land aufhalten.

Wann kann ich früh­estens eine Visumsver­längerung in Thai­land beantragen?

Solange Sie die Voraus­set­zun­gen für eine Ver­längerung Ihres Thai­land-Visums erfüllen, kön­nen Sie etwa 30 Tage vor dem Ablauf­da­tum Ihrer beste­hen­den Ver­längerung einen Antrag auf Ver­längerung stellen. Es ist rat­sam, bei der Ver­längerung Ihres Visums in Thai­land proak­tiv vorzuge­hen. Ide­al­er­weise soll­ten Sie die Ver­längerung 20 – 30 Tage vor Ablauf des Visums beantra­gen, um Gebühren für die Über­schre­itung der Aufen­thalts­dauer zu ver­mei­den. Warten Sie nicht bis zur let­zten Minute! Der früh­este Ter­min für die Beantra­gung ein­er Visumsver­längerung in Thai­land kann je nach Art des Visums vari­ieren. Hier ist ein all­ge­mein­er Überblick:

1. Touris­ten­vi­sum: Inhab­er eines Touris­ten­vi­sums kön­nen eine kurzfristige Ver­längerung (in der Regel 30 Tage) inner­halb der let­zten 30 Tage der Gültigkeit ihres Visums beantragen.

2. Non-Immi­grant-Visum: Inhab­er eines Nicht-Ein­wan­derungsvi­sums kön­nen inner­halb der let­zten 30 Tage der Gültigkeit ihres aktuellen Visums eine langfristige Ver­längerung (90 Tage bis ein Jahr) beantragen.

3. Befreiung von der Visumpflicht: Per­so­n­en, die im Rah­men der Visum­be­freiung nach Thai­land ein­gereist sind, kön­nen inner­halb der let­zten Woche ihres erlaubten Aufen­thalts eine kurzfristige Ver­längerung (nor­maler­weise 30 Tage) beantragen.

Wo kann ich mein Visum ver­längern lassen?

Um eine Visumsver­längerung für Thai­land zu beantra­gen, müssen Sie das Büro der thailändis­chen Ein­wan­derungs­be­hörde auf­suchen, das für die Region zuständig ist, in der Sie Ihren Wohn­sitz haben. In jed­er Prov­inz Thai­lands gibt es min­destens ein Büro der Ein­wan­derungs­be­hörde. Sie kön­nen die ver­schiede­nen Zweig­stellen auf der offiziellen Web­site der thailändis­chen Ein­wan­derungs­be­hörde aus­find­ig machen. Diese Büros dienen als umfassende Zen­tren für die Bear­beitung der Visumsver­längerung. Bitte beacht­en Sie jedoch, dass sich die Stan­dorte ändern können.

Wenn Sie eine Visumsver­längerung bei der Ein­wan­derungs­be­hörde in Bangkok beantra­gen möcht­en, fahren Sie nor­maler­weise nach Chaeng Wat­tana. Die Tax­i­fahrer in der Stadt sind mit diesem Ort ver­traut und kön­nen Sie prob­lem­los dor­thin brin­gen, und Taxis sind nach Ihrem Besuch leicht ver­füg­bar. Als Aus­län­der, der in Chaeng Wat­tana eine Visumsver­längerung beantragt, soll­ten Sie sich an die Ein­wan­derungsabteilung 1 des Immi­gra­tion Bureau im Chaeng Wat­tana Gov­ern­ment Com­plex wen­den. Diese Abteilung küm­mert sich speziell um Visa- und Ein­wan­derungsan­gele­gen­heit­en von Aus­län­dern, ein­schließlich Visumsver­längerun­gen. Sobald Sie im Kom­plex angekom­men sind, kön­nen Sie nach dem Weg fra­gen oder den Schildern fol­gen, um das Büro der Ein­wan­derungsabteilung 1 zu finden.

Sie kön­nen auch unseren Leit­faden zum thailändis­chen E‑Visum lesen, um den Antragsprozess rei­bungslos­er zu gestalten.

Welche Unter­la­gen benötige ich für eine Visumsverlängerung?

1. Antrags­for­mu­la­re — Sie benöti­gen das For­mu­lar TM7 für eine Ver­längerung Ihres vorüberge­hen­den Aufen­thalts in Thai­land. Darüber hin­aus benöti­gen Sie das For­mu­lar TM8 für eine Wiedere­in­reiseer­laub­nis, wenn Sie ein 12-monatiges Visum für den Ruh­e­s­tand, ein 12-monatiges Visum für eine Heirat oder ein Visum, das Ihnen eine Arbeit­ser­laub­nis in Thai­land ermöglicht, besitzen.

2. Reisep­a­ss — Brin­gen Sie Ihren Orig­i­nal­reisep­a­ss und Kopi­en der Bio­seite, der Visa­s­eite, der let­zten Ein­reis­es­tem­pel­seite und der Aus­reisekarte mit. Die meis­ten thailändis­chen Ein­wan­derungs­büros bieten gegen eine geringe Gebühr einen Fotokopierser­vice an.

3. Foto — Für die Beantra­gung ein­er Visumsver­längerung für Thai­land ist ein Foto erforder­lich, das min­destens 4×6 cm groß ist und inner­halb der let­zten sechs Monate aufgenom­men wurde.

4. Visumsver­längerungs­ge­bühr- Die Ver­längerungs­ge­bühr für ein thailändis­ches Visum beträgt 1.900THB und gilt sowohl für 30- als auch für 7‑tägige Ver­längerun­gen. Diese Gebühr muss in bar in der Lan­deswährung bezahlt werden.

Einige Ein­wan­derungs­be­hör­den kön­nen den TM30 auf frei­williger Basis anfordern. Dieser kann entwed­er online oder durch einen Besuch bei der näch­st­gele­ge­nen Ein­wan­derungs­be­hörde aus­ge­füllt wer­den. Das TM30 ist eine Meldepflicht in Thai­land im Zusam­men­hang mit der Visumsver­längerung. Es han­delt sich um ein For­mu­lar, das Immo­bilienbe­sitzer oder Ver­mi­eter ein­re­ichen müssen, um die Ein­wan­derungs­be­hör­den über die Unterkun­fts­dat­en von Aus­län­dern zu informieren, die in ihrer Immo­bilie wohnen. Sie kön­nen hier klick­en, um das TM30-For­mu­lar oder andere For­mu­la­re herun­terzu­laden, die Ihnen bei der Ver­längerung Ihres Visums helfen.

Stellen Sie sich­er, dass alle Fotokopi­en unter­schrieben sind. In der Regel ste­hen vor Ort oder in der Nähe ein Fotokopier­er und ein Foto­ser­vice zur Ver­fü­gung, um diese Doku­mente zu min­i­malen Kosten zu erhalten.

Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Visumsver­längerung in Thailand

Das Ver­fahren zur Ver­längerung eines Thai­land-Visums ist rel­a­tiv ein­fach und erfordert nur drei Schritte; es kann jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen. Rech­nen Sie mit einem Aufen­thalt von etwa 1 – 2 Stun­den bei der Einwanderungsbehörde.

1. TM.7‑Formular

Das Aus­füllen des TM7-For­mu­la­rs ist für die Ver­längerung des Visums in Thai­land uner­lässlich, da es als primäres Antrags­doku­ment für die Beantra­gung ein­er Ver­längerung des vorüberge­hen­den Aufen­thalts dient. Es enthält die notwendi­gen Infor­ma­tio­nen über den Antrag­steller und seine Gründe für die Ver­längerung seines Aufen­thalts im Land. Ohne das TM7-For­mu­lar kön­nen die Ein­wan­derungs­be­hör­den Ihren Antrag nicht bear­beit­en, was es zu einem wichti­gen Bestandteil des Ver­fahrens zur Visumsver­längerung in Thai­land macht. Sie kön­nen das For­mu­lar hier herunterladen.

2. Aus­füllen des Formulars

Füllen Sie das For­mu­lar mit genauen und voll­ständi­gen Angaben zu Ihrer Per­son aus, ein­schließlich Ihres Namens, Ihrer Reisep­a­ss­num­mer, Ihrer Staat­sange­hörigkeit, Ihrer aktuellen Visa­dat­en und der Adresse Ihrer Unterkun­ft in Thai­land. Geben Sie den Zweck Ihres Ver­längerungsantrags und die Dauer der gewün­scht­en Ver­längerung an. Fügen Sie dem For­mu­lar ein Pass­fo­to (4×6 cm) bei, wie in den Fotobes­tim­mungen vorge­se­hen. Unter­schreiben Sie das For­mu­lar und vergewis­sern Sie sich, dass alle Angaben kor­rekt und aktuell sind.

3. Übergeben Sie die erforder­lichen Dokumente

Leg­en Sie Ihren Reisep­a­ss und die erforder­lichen Unter­la­gen vor, um eine Warteschlangen­num­mer zu erhalten.

Wenn Ihre Num­mer aufgerufen wird, begeben Sie sich zum angegebe­nen Schal­ter, wo Ihr Foto gemacht wird. Bezahlen Sie dann die Gebühr von 1.900 THB in bar. Sie wer­den dann gebeten, etwa 5 – 10 Minuten zu warten. Während dieser Wartezeit wird Ihr Pass bear­beit­et, und wenn Ihr Name aufgerufen wird, erhal­ten Sie ihn mit einem zusät­zlichen Stem­pel zurück, der Ihnen einen zusät­zlichen Aufen­thalt von 30 Tagen gewährt.

Unab­hängig davon, ob Sie 3, 13 oder die vollen 30 Tage benöti­gen, bleiben das Ver­fahren und die Gebühr gleich.

Hal­ten Sie sich an das thailändis­che Gesetz

Als Over­stay­ing beze­ich­net man den Aufen­thalt in Thai­land über den auf dem Visum angegebe­nen Zeitraum hin­aus. Wenn Sie zum Beispiel am 1. Sep­tem­ber mit einem 60-Tage-Touris­ten­vi­sum nach Thai­land ein­reisen, ist Ihr Aufen­thalt bis zum 29. Okto­ber erlaubt. Wenn Sie sich über den 29. Okto­ber hin­aus in Thai­land aufhal­ten, ohne Ihr Visum zu erneuern oder zu ver­längern oder das Land zu ver­lassen und wieder einzureisen, wird dies als Over­stay­ing betrachtet.

Es liegt in Ihrer Ver­ant­wor­tung, Thai­land zu ver­lassen oder Ihr Visum zu ver­längern, solange Sie im Land sind. Tun Sie dies nicht, kann dies zu Strafen oder rechtlichen Kon­se­quen­zen führen, ein­schließlich Haft und Ausweisung. Die Strafe für die Über­schre­itung der Aufen­thalts­dauer in Thai­land beträgt 500 Baht pro Tag und max­i­mal 20.000 Baht (ab 40 Tagen Über­schre­itung der Aufenthaltsdauer).

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