Touristen, die ohne vorheriges Visum nach Thailand kommen: Aktualisierungen Februar 2023

Bangkok — Thai­land bildet keine Aus­nahme von der weltweit­en Regel, dass die Ein­rei­sev­er­fahren von Ihrer Nation­al­ität abhän­gen. Im Fol­gen­den lis­ten wir einige der beliebtesten Län­der auf — aus denen die meis­ten Touris­ten nach Thai­land kom­men — und informieren über die Regeln für diejeni­gen, die vor der Abreise kein Visum bei ihrer örtlichen thailändis­chen Botschaft beantragt haben. Seit Okto­ber 2022 fördert die thailändis­che Regierung diese weniger bürokratis­che Art der Ein­reise stärk­er, um die Zahl der inter­na­tionalen Touris­ten aus beliebten Län­dern zu max­imieren. Im All­ge­meinen ist es nicht mehr erforder­lich, bei der Ein­reise einen Impf­pass oder eine Kranken­ver­sicherung vorzule­gen oder sich einem Vieht­est zu unterziehen. Reisepässe müssen noch sechs Monate gültig sein.

Vere­inigtes Kön­i­gre­ich, USA, EU, Australien

Diese Län­der gehören zu den rund 64 Län­dern, die von der Visum­spflicht befre­it sind und deren Staat­sange­hörige (auf dem Luft‑, Land- oder Seeweg) 45 Tage ohne Bezahlung ein­reisen dür­fen, statt wie bish­er 30. Diese Regelung sollte eigentlich Ende März 2023 aus­laufen, wird nun aber sog­ar bis zum Ende des Kalen­der­jahres fort­ge­set­zt. Die 45 Tage kön­nen bei der örtlichen Ein­wan­derungs­be­hörde gegen eine Gebühr von 1.900 Baht (50 Pfund) um weit­ere 30 Tage ver­längert wer­den, so dass die Visum­frei­heit ins­ge­samt 75 Tage beträgt.

Für die zusät­zlichen 30 Tage muss jedoch die Adresse des Touris­ten, in der Regel eine Eigen­tumswoh­nung oder ein Hotel, entwed­er vom Gast­ge­ber online bei der Ein­wan­derungs­be­hörde oder vom Touris­ten per­sön­lich bei der Ein­wan­derungs­be­hörde angemeldet wer­den, indem er ein TM30-For­mu­lar aus­füllt und einen Nach­weis über den tat­säch­lichen Wohn­sitz vor­legt. Der Papierkram kann einen Zahlungsnach­weis für das Hotel oder Eigen­tumswoh­nun­gen bein­hal­ten und vari­iert bei den einzel­nen Ein­wan­derungs­be­hör­den. Die Anmel­dung ist kosten­los, kann aber bei Ver­spä­tung” mit Geld­strafen belegt wer­den, wobei die Def­i­n­i­tion des Begriffs Ver­spä­tung” im Ermessen liegt.

Touris­ten, die von der Visum­spflicht befre­it sind, kön­nen, wenn sie dies wün­schen, einen ein­tägi­gen Gren­züber­tritt (in der Regel nach Kam­bod­scha oder Laos) unternehmen, um das Ver­fahren erneut einzuleit­en: 45 Tage bei der Ein­reise und weit­ere 30 Tage bei der örtlichen Ein­wan­derungs­be­hörde. Es wird emp­fohlen, mit einem von einem Reise­büro organ­isierten Klein­bus zu reisen, da eine Kopie des Reisep­a­ss­es bei der Gren­zpolizei vorgelegt wer­den muss. Das gle­iche Ergeb­nis wird erzielt, wenn der Tourist aus einem beliebi­gen Land der Welt mit dem Flugzeug nach Thai­land zurück­kehrt. Die Ober­gren­ze liegt bei zwei visum­freien Ein­reisen auf dem Landweg pro Kalen­der­jahr oder sechs visum­freien Ein­reisen auf dem Luftweg, aber die Ein­wan­derungs­beamten sind dafür bekan­nt, dass sie ohne trifti­gen Grund von aufeinan­der­fol­gen­den Ein­reisen von Touris­ten abrat­en. Touris­ten, die von der Visumpflicht befre­it sind, dür­fen in den meis­ten Gebi­eten einen Führerschein beantra­gen oder ein Bankkon­to eröff­nen, wofür eine von der Ein­wan­derungs­be­hörde aus­gestellte Bescheini­gung über die örtliche Adresse erforder­lich ist.

Rus­s­land

Rus­sis­che Staat­sange­hörige erhal­ten bei der Lan­dung 45 Tage Aufen­thalt, wer­den aber von den oben genan­nten visum­freien Touris­ten getren­nt eingestuft, da Russen unter ein bilat­erales Abkom­men zwis­chen den bei­den Regierun­gen fall­en. Russen dür­fen die 45 Tage bei der thailändis­chen Ein­wan­derungs­be­hörde nicht ver­längern, son­dern müssen das Land ver­lassen. Sie dür­fen an den oben beschriebe­nen Visum­se­rien für ins­ge­samt 90 Tage ab der ersten Ankun­ft teil­nehmen. Wie lange sie dies noch tun kön­nen, ohne als Miss­brauch des Sys­tems zu gel­ten, ist derzeit Gegen­stand von Speku­la­tio­nen. Viele Russen, die sich langfristig in Thai­land aufhal­ten möcht­en, weichen auf Alter­na­tiv­en wie das 5‑Jahres-Elite-Visum oder jährliche Aufen­thaltsver­längerun­gen aus.

Chi­na und Indien

Diese bei­den Län­der gehören zu den rund 20 Län­dern, die unter die Visa-on-Arrival-Regelung fall­en, bei der gegen Zahlung von 2.000 Baht ein Aufen­thalt von 30 Tagen gewährt wird. Anfängliche Berichte im let­zten Jahr besagten, dass diese Visa bei der örtlichen Ein­wan­derungs­be­hörde um weit­ere 15 Tage ver­längert wer­den kön­nten, was sich jedoch als falsch erwies. Eine Ver­längerung ist nicht möglich, und es wird erwartet, dass die Touris­ten aus­reisen. Einige Ein­wan­derungs­be­hör­den gewähren eine let­zte Ver­längerung um 7 Tage, wenn die Per­son nach­weisen kann, dass sie inner­halb dieses Zeitraums ein Flugtick­et für die Aus­reise hat. Einige Inhab­er eines Visa-on-Arrival haben sich an eine thailändis­che Botschaft oder ein Kon­sulat in Laos gewandt und ein 60-Tage-Touris­ten­vi­sum für Thai­land erhal­ten. Dazu muss der Antrag­steller jedoch ein thailändis­ches Bankkon­to mit einem Min­dest­be­trag von 50.000 Baht besitzen, und jüng­sten Bericht­en zufolge ist das Ver­fahren nicht immer einfach.

Let­zten Monat kündigten sowohl Chi­na als auch Indi­en an, dass alle in ihr Land ein­reisenden Per­so­n­en einen RT-PCR-Test in Thai­land durch­führen lassen müssen, um ihren Aus­reise­flug antreten zu dür­fen. Dies bedeutete auch, dass chi­ne­sis­che und indis­che Besuch­er in Thai­land eine Kranken­ver­sicherung für ihren Urlaub in Thai­land plus sieben Tage benöti­gen, um für den Fall abgesichert zu sein, dass ihr RT-PCR-Test pos­i­tiv aus­fällt. Indi­en hat soeben angekündigt, dass es den RT-PCR-Test ab dem 13. Feb­ru­ar 2023 abschaf­fen wird. Chi­na hat noch keine Ankündi­gung gemacht, und die Ver­fahren bleiben — tech­nisch gese­hen — in Kraft. Die thailändis­che Ein­wan­derungs­be­hörde prüft die Unter­la­gen der Pas­sagiere wed­er bei der Ein­reise noch bei der Aus­reise, führt aber gele­gentlich Kon­trollen durch. Das sagen sie.

90 Tage bei der Ankunft

Es gibt fünf Län­der, die ein bilat­erales Abkom­men mit Thai­land geschlossen haben, deren Staat­sange­hörige bei der Ankun­ft 90 Tage ohne vorheriges Visum ein­reisen dür­fen. Danach kön­nen sie, wenn sie es wün­schen, die Land­visa nutzen. Diese Län­der sind Argen­tinien, Brasilien, Chile, die Repub­lik Korea (Süd­ko­rea) und Peru.

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Kommentare

Lars | 13.02.2023

Es gab mal eine Regelung, dass man sich max. 90 Tage im Jahr ohne Visum in Thailand aufhalten darf. Ist diese Regelung denn auch aufgehoben? Wenn der Artikel richtig ist, dann könnte ich 6x im Jahr per Flugzeug aus D einreisen und dann jeweils 75 Tage ohne Visum bleiben, also praktisch das ganze Jahr (so lange die Regelung gilt). Ist das richtig?


Hans Westphal | 12.02.2023

Was bitteschoen ist ein Viehtest.....


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