Heiratsvisum in Thailand: Ein Leitfaden für Liebe und Gesetzmäßigkeiten

Der Start in ein neues Leben mit Ihrem thailändis­chen Ehep­art­ner kann durch ein Heiratsvi­sum in Thai­land ermöglicht wer­den. Diese Art von Visum erlaubt es dem aus­ländis­chen Ehep­art­ner, in Thai­land zu leben und die reiche Kul­tur und den Lebensstil des Lan­des zu genießen. Die Beantra­gung eines Heiratsvi­sums in Thai­land kann ein kom­pliziert­er Prozess sein, für den ver­schiedene Doku­mente erforder­lich sind, wie z. B. ein Nach­weis der Ehe und der finanziellen Unter­stützung. Mit der richti­gen Beratung und Behar­rlichkeit kann man sich jedoch erfol­gre­ich durch das thailändis­che Ein­wan­derungssys­tem bewe­gen und ein neues Leben mit seinem Ehep­art­ner im Land des Lächelns beginnen.

Was ist ein Heiratsvi­sum in Thailand?

Ein Heiratsvi­sum in Thai­land, das gemein­hin als Nichtein­wan­derungsvi­sum O beze­ich­net wird, wird auf der Grund­lage der Ehe mit einem thailändis­chen Staat­sange­höri­gen erteilt. Um dieses Visum zu erhal­ten, müssen Sie zunächst ein Non-Immi­grant O” Visum bei ein­er thailändis­chen Botschaft oder einem Kon­sulat außer­halb Thai­lands beantra­gen. Nach der Genehmi­gung erhal­ten Sie ein 90-Tage-Visum, mit dem Sie nach Thai­land reisen kön­nen. Sobald Sie mit dem thailändis­chen Heiratsvi­sum im Lande sind, kön­nen Sie bei der thailändis­chen Ein­wan­derungs­be­hörde eine Ver­längerung um ein Jahr beantragen.

Es ist wichtig zu wis­sen, dass nicht nur Ehep­art­ner thailändis­ch­er Staats­bürg­er ein Non-Immi­grant O‑Visum beantra­gen kön­nen, denn es gibt noch weit­ere Voraussetzungen.

Wer kann ein thailändis­ches Heiratsvi­sum beantragen?

Neben Ehep­art­nern thailändis­ch­er Staats­bürg­er kön­nen auch die fol­gen­den Per­so­n­en­grup­pen ein Non-Immi­grant O Visa für Thai­land beantragen:

1. Ange­hörige (Ehep­art­ner und Kinder unter 20 Jahren) von Aus­län­dern, die Vol­lzeit in Thai­land arbeit­en oder studieren

2. Frei­willige, die bei ein­er NRO tätig sind

3. Aus­län­der ab 50 Jahren, die sich in Thai­land zur Ruhe set­zen wollen, mit der Möglichkeit, entwed­er ein ein­jähriges O‑A”-Ruhestandsvisum oder ein fün­fjähriges O‑X”-Ruhestandsvisum zu beantragen

4. Aus­län­der, die sich in Thai­land medi­zinisch behan­deln lassen wollen

Die Beson­der­heit des Heiratsvi­sums beste­ht darin, dass Sie bei Ihrer Ankun­ft in Thai­land Ihr O‑Visum für Nicht-Ein­wan­der­er auf­grund Ihrer Heirat mit einem thailändis­chen Staats­bürg­er ver­längern müssen.

Wie erhalte ich ein thailändis­ches Heiratsvisum?

Sie kön­nen ein thailändis­ches Ehe­gat­ten­vi­sum beantra­gen, wenn Sie recht­mäßig mit einem thailändis­chen Staat­sange­höri­gen ver­heiratet sind, was bedeutet, dass die Ehe von der thailändis­chen Regierung am Amphur Ihres Part­ners anerkan­nt wurde. Für die Beantra­gung eines thailändis­chen Ehe­gat­ten­vi­sums gibt es haupt­säch­lich zwei Meth­o­d­en. Der erste Schritt ist die Beantra­gung eines Non-Immi­grant O Thai Spouse Visa bei der Königlich Thailändis­chen Botschaft oder dem Kon­sulat in Ihrem Heimat­land. Sie erhal­ten dann ein Visum, mit dem Sie ein­mal oder mehrmals für max­i­mal 90 Tage nach Thai­land ein­reisen kön­nen. Alter­na­tiv kön­nen Sie das Visum auch bei ein­er thailändis­chen Ein­wan­derungs­be­hörde beantra­gen, wenn Sie sich bere­its im Kön­i­gre­ich befind­en, z. B. bei Chaeng Wat­tana in Bangkok.

Die Beantra­gung eines O‑Visums für Nicht-Ein­wan­der­er in Thai­land ist für Inhab­er eines Reisep­a­ss­es aus einem der 21 Län­der, die für ein Visa on Arrival” oder einen 30-Tage-Freis­tel­lungsstem­pel in Frage kom­men, rel­a­tiv ein­fach, sofern sie über die erforder­lichen Doku­mente ver­fü­gen. Tat­säch­lich gehört die Beantra­gung eines Heiratsvi­sums in Thai­land zu den ein­fach­sten Visa, die es gibt, sofern die Voraus­set­zun­gen erfüllt sind. Es wird drin­gend emp­fohlen, den Antrag auf ein thailändis­ches Ehe­frauen­vi­sum so bald wie möglich zu stellen, wenn Sie mit einem Touris­ten­vi­sum oder ein­er Aus­nah­megenehmi­gung in das Land ein­gereist sind, um Prob­leme zu vermeiden.

Erforder­liche Voraussetzungen

Wenn Sie über ein Touris­ten­vi­sum und nicht über eine andere Art von Nicht-Ein­wan­derungsvi­sum ver­fü­gen, müssen Sie im ersten Schritt ein TM. 86-For­mu­lar, das als Antrag auf Umstel­lung auf ein Non-Immi­grant O‑Visum dient. Wenn Sie einen Befreiungsstem­pel haben, müssen Sie ein TM. 87-For­mu­lar aus­füllen, um Ihr Non-Immi­grant O Visa (Thai Wife) zu erhal­ten. Sie kön­nen die notwendi­gen For­mu­la­re hier herunterladen.

Wenn Sie ein thailändis­ches Ehe­gat­ten­vi­sum beantra­gen, müssen Sie zusät­zlich zum Antrags­for­mu­lar mehrere Doku­mente einreichen:

Für die Beantra­gung eines Non-Immi­grant O Visa für Thai­land benöti­gen Sie die fol­gen­den Dokumente:

1. Einen gülti­gen Reisep­a­ss mit ein­er Rest­laufzeit von min­destens sechs Monat­en und min­destens zwei leeren Visa­s­eit­en (18 Monate bei Beantra­gung eines Einjahresvisums)

2. Eine Fotokopie Ihres Reisepasses

3. Ein aus­ge­fülltes und unter­schriebenes Visumantragsformular

4. Fotos in Pass­größe von Ihnen

5. Eine beglaubigte oder notariell beglaubigte Kopie Ihrer Heirat­surkunde mit der Unter­schrift Ihres Ehepartners

6. Eine Kopie des Reisep­a­ss­es und des Per­son­alausweis­es Ihres thailändis­chen Ehep­art­ners, eben­falls mit dessen Unterschrift

7. Ein Nach­weis über die finanziellen Ver­hält­nisse Ihres thailändis­chen Ehep­art­ners durch Kon­toauszüge, die ein Gesamteinkom­men von min­destens 400.000 Thai Baht oder ein monatlich­es Einkom­men von 40.000 Thai Baht belegen

8. Die Zahlung der Visumbearbeitungsgebühr

9. Ihre Wohnadresse in Thailand

10. Die Meldebescheini­gung für das Haus Ihres Ehepartners

11. Fotos von Ihnen und Ihrem Ehep­art­ner zusam­men (auch inner­halb und außer­halb Ihres Hauses)

12. Eine Kopie des Reisep­a­ss­es und des Per­son­alausweis­es Ihres thailändis­chen Ehepartners

Die Ein­wan­derungs­be­hör­den kön­nen nach eigen­em Ermessen weit­ere Doku­mente ver­lan­gen. Vergewis­sern Sie sich, dass alle ein­gere­icht­en Doku­mente in Thai oder Englisch abge­fasst sind. Falls nicht, lassen Sie sie von einem zuge­lasse­nen Über­set­zer über­set­zen und leg­en Sie bei­de Ver­sio­nen vor.

Wie viel kostet mich ein Heiratsvi­sum in Thailand?

Der Preis für ein thailändis­ches Heiratsvi­sum hängt von der Botschaft oder dem Kon­sulat ab, bei dem Sie den Antrag stellen, da die Lan­deswährung schwankt. Rech­nen Sie jedoch mit den fol­gen­den unge­fähren Beträgen:

Kosten für ein Visum zur ein­ma­li­gen Ein­reise: 2.000 Thailändis­che Baht

Kosten für ein Visum zur mehrfachen Ein­reise: 5.000 Thailändis­che Baht

Wie lange wird mein Heiratsvi­sum in Thai­land gültig sein?

Ein Non-Immi­grant O Mul­ti­ple Entry Visum ist in der Regel ein Jahr lang gültig. In den meis­ten Fällen müssen Sie der thailändis­chen Ein­wan­derungs­be­hörde Ihren Aufen­thalt­sort im Rah­men eines 90-Tage-Melde­v­er­fahrens mit­teilen. Sie kön­nen dies tun, indem Sie die Ein­wan­derungs­be­hörde per­sön­lich auf­suchen, einen Vertreter schick­en oder einen Antrag online oder per Post stellen. Dieses Ver­fahren hil­ft den thailändis­chen Behör­den zu überwachen, wer sich im Land aufhält.

Ein Heiratsvi­sum für Thai­land hat eine max­i­male Gültigkeit von 90 Tagen und erlaubt die ein­ma­lige oder mehrfache Ein­reise. Mit einem Visum für die ein­ma­lige Ein­reise kön­nen Sie inner­halb der 90 Tage nur ein­mal in das Land ein­reisen, während ein Visum für die mehrfache Ein­reise mehrere Ein­reisen inner­halb der Gültigkeits­dauer des Visums erlaubt.

Wenn Sie vorhaben, länger als 90 Tage in Thai­land zu bleiben, müssen Sie unbe­d­ingt eine Ver­längerung des Aufen­thalts bei der thailändis­chen Ein­wan­derungs­be­hörde beantra­gen, bevor Ihr Visum abläuft. Das thailändis­che Heiratsvi­sum muss jedes Jahr erneuert wer­den, und das Ver­fahren ist iden­tisch mit dem Erstantrag. Da sich das Ver­fahren ändern kann, ist es rat­sam, sich min­destens einen Monat vor Ablauf der Ver­längerungs­frist an ein pro­fes­sionelles Visumunternehmen zu wenden.

Darf ich mit einem Heiratsvi­sum in Thai­land arbeiten?

Ein Heiratsvi­sum für Thai­land allein berechtigt nicht zum Arbeit­en. Um in Thai­land arbeit­en zu kön­nen, muss man beim Arbeitsmin­is­teri­um eine thailändis­che Arbeit­ser­laub­nis beantra­gen. Zwar wird behauptet, dass die Erteilung ein­er thailändis­chen Arbeit­ser­laub­nis mit einem O‑Visum möglich ist, doch kann es erforder­lich sein, das beste­hende Visum in ein thailändis­ches Arbeitsvi­sum umzuwan­deln, bevor die Arbeit­ser­laub­nis beantragt wird. Mit einem Heiratsvi­sum kön­nen Sie legal in Thai­land arbeit­en und eine Arbeit­ser­laub­nis über ein in Thai­land reg­istri­ertes Unternehmen erhal­ten. Sie brauchen kein sep­a­rates Arbeitsvi­sum zu beantra­gen, da Ihr Arbeit­ge­ber für die Beschaf­fung des Visums ver­ant­wortlich ist.

Die wichtig­sten Fak­ten, die Sie bei einem Heiratsvi­sum beacht­en sollten

90 Tage Berichtspflicht

Inhab­er eines Heiratsvi­sums müssen ihre Adresse alle 90 Tage bei der thailändis­chen Ein­wan­derungs­be­hörde melden, entwed­er per­sön­lich, per Post, online oder durch einen Vertreter.

Wiedere­in­reiseer­laub­nis

Wenn Sie ein ein­ma­liges Heiratsvi­sum haben und Thai­land während der Gültigkeits­dauer des Visums ver­lassen und wieder ein­reisen möcht­en, müssen Sie eine Wiedere­in­reisegenehmi­gung ein­holen, um zu ver­hin­dern, dass Ihr Visum ungültig wird.

Finanzielle Sta­bil­ität

Sie müssen während der gesamten Gültigkeits­dauer des Visums die finanziellen Anforderun­gen erfüllen (400.000 Thai Baht auf einem thailändis­chen Bankkon­to oder ein Monat­seinkom­men von 40.000 Thai Baht).

Ver­längerung des Visums

Wenn Sie sich länger als 90 Tage in Thai­land aufhal­ten möcht­en, müssen Sie vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Visums eine Visumsver­längerung bei der thailändis­chen Ein­wan­derungs­be­hörde beantra­gen. Das Heiratsvi­sum muss jährlich ver­längert wer­den, und das Ver­längerungsver­fahren ist ähn­lich wie beim Erstantrag.

Änderung des Familienstandes

Wenn sich Ihr Fam­i­lien­stand ändert (z. B. Schei­dung oder Tod eines Ehep­art­ners), müssen Sie die thailändis­che Ein­wan­derungs­be­hörde unverzüglich darüber informieren, da dies Auswirkun­gen auf Ihren Visas­ta­tus haben könnte.

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Kommentare

wie in Europa ? | 10.05.2023

Na das sind ja die gleichen Bedingungen wie in den Schengenstaaten,
aber gleichgeschlechtliche Partnerschaften und Ehen sind nicht anerkannt,soll aber im Lauf der naechsten 200 Jahr noch kommen...
Ende der Satiere


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