Heiratsvisum in Thailand: Ein Leitfaden für Liebe und Gesetzmäßigkeiten

Der Start in ein neues Leben mit Ihrem thailändis­chen Ehep­art­ner kann durch ein Heiratsvi­sum in Thai­land ermöglicht wer­den. Diese Art von Visum erlaubt es dem aus­ländis­chen Ehep­art­ner, in Thai­land zu leben und die reiche Kul­tur und den Lebensstil des Lan­des zu genießen. Die Beantra­gung eines Heiratsvi­sums in Thai­land kann ein kom­pliziert­er Prozess sein, für den ver­schiedene Doku­mente erforder­lich sind, wie z. B. ein Nach­weis der Ehe und der finanziellen Unter­stützung. Mit der richti­gen Beratung und Behar­rlichkeit kann man sich jedoch erfol­gre­ich durch das thailändis­che Ein­wan­derungssys­tem bewe­gen und ein neues Leben mit seinem Ehep­art­ner im Land des Lächelns beginnen.

Was ist ein Heiratsvi­sum in Thailand?

Ein Heiratsvi­sum in Thai­land, das gemein­hin als Nichtein­wan­derungsvi­sum O beze­ich­net wird, wird auf der Grund­lage der Ehe mit einem thailändis­chen Staat­sange­höri­gen erteilt. Um dieses Visum zu erhal­ten, müssen Sie zunächst ein Non-Immi­grant O” Visum bei ein­er thailändis­chen Botschaft oder einem Kon­sulat außer­halb Thai­lands beantra­gen. Nach der Genehmi­gung erhal­ten Sie ein 90-Tage-Visum, mit dem Sie nach Thai­land reisen kön­nen. Sobald Sie mit dem thailändis­chen Heiratsvi­sum im Lande sind, kön­nen Sie bei der thailändis­chen Ein­wan­derungs­be­hörde eine Ver­längerung um ein Jahr beantragen.

Es ist wichtig zu wis­sen, dass nicht nur Ehep­art­ner thailändis­ch­er Staats­bürg­er ein Non-Immi­grant O‑Visum beantra­gen kön­nen, denn es gibt noch weit­ere Voraussetzungen.

Wer kann ein thailändis­ches Heiratsvi­sum beantragen?

Neben Ehep­art­nern thailändis­ch­er Staats­bürg­er kön­nen auch die fol­gen­den Per­so­n­en­grup­pen ein Non-Immi­grant O Visa für Thai­land beantragen:

1. Ange­hörige (Ehep­art­ner und Kinder unter 20 Jahren) von Aus­län­dern, die Vol­lzeit in Thai­land arbeit­en oder studieren

2. Frei­willige, die bei ein­er NRO tätig sind

3. Aus­län­der ab 50 Jahren, die sich in Thai­land zur Ruhe set­zen wollen, mit der Möglichkeit, entwed­er ein ein­jähriges O‑A”-Ruhestandsvisum oder ein fün­fjähriges O‑X”-Ruhestandsvisum zu beantragen

4. Aus­län­der, die sich in Thai­land medi­zinisch behan­deln lassen wollen

Die Beson­der­heit des Heiratsvi­sums beste­ht darin, dass Sie bei Ihrer Ankun­ft in Thai­land Ihr O‑Visum für Nicht-Ein­wan­der­er auf­grund Ihrer Heirat mit einem thailändis­chen Staats­bürg­er ver­längern müssen.

Wie erhalte ich ein thailändis­ches Heiratsvisum?

Sie kön­nen ein thailändis­ches Ehe­gat­ten­vi­sum beantra­gen, wenn Sie recht­mäßig mit einem thailändis­chen Staat­sange­höri­gen ver­heiratet sind, was bedeutet, dass die Ehe von der thailändis­chen Regierung am Amphur Ihres Part­ners anerkan­nt wurde. Für die Beantra­gung eines thailändis­chen Ehe­gat­ten­vi­sums gibt es haupt­säch­lich zwei Meth­o­d­en. Der erste Schritt ist die Beantra­gung eines Non-Immi­grant O Thai Spouse Visa bei der Königlich Thailändis­chen Botschaft oder dem Kon­sulat in Ihrem Heimat­land. Sie erhal­ten dann ein Visum, mit dem Sie ein­mal oder mehrmals für max­i­mal 90 Tage nach Thai­land ein­reisen kön­nen. Alter­na­tiv kön­nen Sie das Visum auch bei ein­er thailändis­chen Ein­wan­derungs­be­hörde beantra­gen, wenn Sie sich bere­its im Kön­i­gre­ich befind­en, z. B. bei Chaeng Wat­tana in Bangkok.

Die Beantra­gung eines O‑Visums für Nicht-Ein­wan­der­er in Thai­land ist für Inhab­er eines Reisep­a­ss­es aus einem der 21 Län­der, die für ein Visa on Arrival” oder einen 30-Tage-Freis­tel­lungsstem­pel in Frage kom­men, rel­a­tiv ein­fach, sofern sie über die erforder­lichen Doku­mente ver­fü­gen. Tat­säch­lich gehört die Beantra­gung eines Heiratsvi­sums in Thai­land zu den ein­fach­sten Visa, die es gibt, sofern die Voraus­set­zun­gen erfüllt sind. Es wird drin­gend emp­fohlen, den Antrag auf ein thailändis­ches Ehe­frauen­vi­sum so bald wie möglich zu stellen, wenn Sie mit einem Touris­ten­vi­sum oder ein­er Aus­nah­megenehmi­gung in das Land ein­gereist sind, um Prob­leme zu vermeiden.

Erforder­liche Voraussetzungen

Wenn Sie über ein Touris­ten­vi­sum und nicht über eine andere Art von Nicht-Ein­wan­derungsvi­sum ver­fü­gen, müssen Sie im ersten Schritt ein TM. 86-For­mu­lar, das als Antrag auf Umstel­lung auf ein Non-Immi­grant O‑Visum dient. Wenn Sie einen Befreiungsstem­pel haben, müssen Sie ein TM. 87-For­mu­lar aus­füllen, um Ihr Non-Immi­grant O Visa (Thai Wife) zu erhal­ten. Sie kön­nen die notwendi­gen For­mu­la­re hier herunterladen.

Wenn Sie ein thailändis­ches Ehe­gat­ten­vi­sum beantra­gen, müssen Sie zusät­zlich zum Antrags­for­mu­lar mehrere Doku­mente einreichen:

Für die Beantra­gung eines Non-Immi­grant O Visa für Thai­land benöti­gen Sie die fol­gen­den Dokumente:

1. Einen gülti­gen Reisep­a­ss mit ein­er Rest­laufzeit von min­destens sechs Monat­en und min­destens zwei leeren Visa­s­eit­en (18 Monate bei Beantra­gung eines Einjahresvisums)

2. Eine Fotokopie Ihres Reisepasses

3. Ein aus­ge­fülltes und unter­schriebenes Visumantragsformular

4. Fotos in Pass­größe von Ihnen

5. Eine beglaubigte oder notariell beglaubigte Kopie Ihrer Heirat­surkunde mit der Unter­schrift Ihres Ehepartners

6. Eine Kopie des Reisep­a­ss­es und des Per­son­alausweis­es Ihres thailändis­chen Ehep­art­ners, eben­falls mit dessen Unterschrift

7. Ein Nach­weis über die finanziellen Ver­hält­nisse Ihres thailändis­chen Ehep­art­ners durch Kon­toauszüge, die ein Gesamteinkom­men von min­destens 400.000 Thai Baht oder ein monatlich­es Einkom­men von 40.000 Thai Baht belegen

8. Die Zahlung der Visumbearbeitungsgebühr

9. Ihre Wohnadresse in Thailand

10. Die Meldebescheini­gung für das Haus Ihres Ehepartners

11. Fotos von Ihnen und Ihrem Ehep­art­ner zusam­men (auch inner­halb und außer­halb Ihres Hauses)

12. Eine Kopie des Reisep­a­ss­es und des Per­son­alausweis­es Ihres thailändis­chen Ehepartners

Die Ein­wan­derungs­be­hör­den kön­nen nach eigen­em Ermessen weit­ere Doku­mente ver­lan­gen. Vergewis­sern Sie sich, dass alle ein­gere­icht­en Doku­mente in Thai oder Englisch abge­fasst sind. Falls nicht, lassen Sie sie von einem zuge­lasse­nen Über­set­zer über­set­zen und leg­en Sie bei­de Ver­sio­nen vor.

Wie viel kostet mich ein Heiratsvi­sum in Thailand?

Der Preis für ein thailändis­ches Heiratsvi­sum hängt von der Botschaft oder dem Kon­sulat ab, bei dem Sie den Antrag stellen, da die Lan­deswährung schwankt. Rech­nen Sie jedoch mit den fol­gen­den unge­fähren Beträgen:

Kosten für ein Visum zur ein­ma­li­gen Ein­reise: 2.000 Thailändis­che Baht

Kosten für ein Visum zur mehrfachen Ein­reise: 5.000 Thailändis­che Baht

Wie lange wird mein Heiratsvi­sum in Thai­land gültig sein?

Ein Non-Immi­grant O Mul­ti­ple Entry Visum ist in der Regel ein Jahr lang gültig. In den meis­ten Fällen müssen Sie der thailändis­chen Ein­wan­derungs­be­hörde Ihren Aufen­thalt­sort im Rah­men eines 90-Tage-Melde­v­er­fahrens mit­teilen. Sie kön­nen dies tun, indem Sie die Ein­wan­derungs­be­hörde per­sön­lich auf­suchen, einen Vertreter schick­en oder einen Antrag online oder per Post stellen. Dieses Ver­fahren hil­ft den thailändis­chen Behör­den zu überwachen, wer sich im Land aufhält.

Ein Heiratsvi­sum für Thai­land hat eine max­i­male Gültigkeit von 90 Tagen und erlaubt die ein­ma­lige oder mehrfache Ein­reise. Mit einem Visum für die ein­ma­lige Ein­reise kön­nen Sie inner­halb der 90 Tage nur ein­mal in das Land ein­reisen, während ein Visum für die mehrfache Ein­reise mehrere Ein­reisen inner­halb der Gültigkeits­dauer des Visums erlaubt.

Wenn Sie vorhaben, länger als 90 Tage in Thai­land zu bleiben, müssen Sie unbe­d­ingt eine Ver­längerung des Aufen­thalts bei der thailändis­chen Ein­wan­derungs­be­hörde beantra­gen, bevor Ihr Visum abläuft. Das thailändis­che Heiratsvi­sum muss jedes Jahr erneuert wer­den, und das Ver­fahren ist iden­tisch mit dem Erstantrag. Da sich das Ver­fahren ändern kann, ist es rat­sam, sich min­destens einen Monat vor Ablauf der Ver­längerungs­frist an ein pro­fes­sionelles Visumunternehmen zu wenden.

Darf ich mit einem Heiratsvi­sum in Thai­land arbeiten?

Ein Heiratsvi­sum für Thai­land allein berechtigt nicht zum Arbeit­en. Um in Thai­land arbeit­en zu kön­nen, muss man beim Arbeitsmin­is­teri­um eine thailändis­che Arbeit­ser­laub­nis beantra­gen. Zwar wird behauptet, dass die Erteilung ein­er thailändis­chen Arbeit­ser­laub­nis mit einem O‑Visum möglich ist, doch kann es erforder­lich sein, das beste­hende Visum in ein thailändis­ches Arbeitsvi­sum umzuwan­deln, bevor die Arbeit­ser­laub­nis beantragt wird. Mit einem Heiratsvi­sum kön­nen Sie legal in Thai­land arbeit­en und eine Arbeit­ser­laub­nis über ein in Thai­land reg­istri­ertes Unternehmen erhal­ten. Sie brauchen kein sep­a­rates Arbeitsvi­sum zu beantra­gen, da Ihr Arbeit­ge­ber für die Beschaf­fung des Visums ver­ant­wortlich ist.

Die wichtig­sten Fak­ten, die Sie bei einem Heiratsvi­sum beacht­en sollten

90 Tage Berichtspflicht

Inhab­er eines Heiratsvi­sums müssen ihre Adresse alle 90 Tage bei der thailändis­chen Ein­wan­derungs­be­hörde melden, entwed­er per­sön­lich, per Post, online oder durch einen Vertreter.

Wiedere­in­reiseer­laub­nis

Wenn Sie ein ein­ma­liges Heiratsvi­sum haben und Thai­land während der Gültigkeits­dauer des Visums ver­lassen und wieder ein­reisen möcht­en, müssen Sie eine Wiedere­in­reisegenehmi­gung ein­holen, um zu ver­hin­dern, dass Ihr Visum ungültig wird.

Finanzielle Sta­bil­ität

Sie müssen während der gesamten Gültigkeits­dauer des Visums die finanziellen Anforderun­gen erfüllen (400.000 Thai Baht auf einem thailändis­chen Bankkon­to oder ein Monat­seinkom­men von 40.000 Thai Baht).

Ver­längerung des Visums

Wenn Sie sich länger als 90 Tage in Thai­land aufhal­ten möcht­en, müssen Sie vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Visums eine Visumsver­längerung bei der thailändis­chen Ein­wan­derungs­be­hörde beantra­gen. Das Heiratsvi­sum muss jährlich ver­längert wer­den, und das Ver­längerungsver­fahren ist ähn­lich wie beim Erstantrag.

Änderung des Familienstandes

Wenn sich Ihr Fam­i­lien­stand ändert (z. B. Schei­dung oder Tod eines Ehep­art­ners), müssen Sie die thailändis­che Ein­wan­derungs­be­hörde unverzüglich darüber informieren, da dies Auswirkun­gen auf Ihren Visas­ta­tus haben könnte.

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