Ausländer und ihr Auslandseinkommen: Wie geht es weiter?

Ausländer und ihr Auslandseinkommen: Wie geht es weiter?

Viele nicht beruf­stätige Expats sind derzeit besorgt darüber, dass sie sich mit noch mehr thailändis­ch­er Bürokratie herum­schla­gen müssen.

Mehr als drei Monate, nach­dem steuerpflichtiges” aus­ländis­ches Einkom­men steuerpflichtig wurde, schwim­men viele Expats in Thai­land immer noch in einem Meer der Unsicher­heit. Im Inter­net gibt es viele Ratschläge, aber nur wenige ein­deutige Antworten. Hochrangige Beamte der Steuer­be­hörde haben in let­zter Zeit wenig gesagt, obwohl sie dem Schweiz­er Botschafter in einem Fernse­hin­ter­view halb ver­sprochen haben, die Steueri­den­ti­fika­tions­for­mu­la­re sowohl auf Englisch als auch auf Thai zu drucken.

Einige thailändis­che Anwälte sind der Mei­n­ung, dass wir bis Juli warten müssen, um die Fein­heit­en wie Dop­pelbesteuerungsabkom­men und den Steuer­sta­tus von Renten zu klären. Bis dahin wer­den einige Expats die für die Steuerpflicht in dieser Kat­e­gorie erforder­liche Min­destaufen­thalts­dauer von 180 Tagen über­schrit­ten haben. Andere Fach­leute sind jedoch der Mei­n­ung, dass die Steuer­be­hörde nichts zu klären braucht. Schließlich hat sich das for­male Steuer­recht am 1. Jan­u­ar 2024 nicht geän­dert. Es wurde lediglich ein Steuer­schlupfloch geschlossen, das es Thais oder Aus­län­dern ermöglichte, die Über­weisung von Einkom­men hier­her auf ein späteres Jahr zu verschieben.

Müssen sich alle Aus­län­der, die sich ein halbes Jahr oder länger in Thai­land aufhal­ten, beim Finan­zamt reg­istri­eren lassen, indem sie sich eine Steueri­den­ti­fika­tion­snum­mer (tin) besor­gen und die erforder­lichen For­mu­la­re ein­re­ichen? Die Abgabefrist für das Kalen­der­jahr 2024 wird im Jan­u­ar-März-Quar­tal 2025 liegen. Sprech­er des Finan­zamtes haben das All-inclu­sive-Szenario angedeutet, aber es gab noch keine offizielle Erk­lärung. Kön­nen die Finanzämter den Ansturm bewältigen?

Es gibt einige Kat­e­gorien von aus­ländis­chen Steuer­bürg­ern, die in diesem Jahr über­haupt nicht steuerpflichtig sind, z. B. diejeni­gen, die im Jahr 2024 KEINE aus­ländis­chen Einkün­fte nach Thai­land über­weisen, sowie Inhab­er eines 10-jähri­gen Langzeitaufen­thaltsvi­sums, die ohne­hin von der Erk­lärung aus­ländis­ch­er Einkün­fte befre­it sind. Die Tat­sache, dass Sie möglicher­weise zur Abgabe von For­mu­la­ren verpflichtet sind, bedeutet nicht, dass Sie tat­säch­lich thailändis­che Steuern zahlen müssen. Expats wer­den jedoch die vorge­se­hene Bürokratie und die wahrschein­liche Reg­istrierung bei zwei Steuer­be­hör­den — der des Heimat­landes und der Thai­lands — nicht begrüßen.

Außer­dem beste­ht Unklarheit über den genauen Sta­tus von Dop­pelbesteuerungsabkom­men. Ein Rent­ner kön­nte zum Beispiel argu­men­tieren — und auch beweisen — dass er oder sie im Heimat­land Steuern auf die Renten gezahlt hat. Das Finan­zamt kön­nte jedoch argu­men­tieren, dass der Rent­ner diese Zahlun­gen in Thai­land als Steuergutschrift ver­wen­den kann, anstatt ihm eine voll­ständi­ge Befreiung zu gewähren. Alle sind sich einig, dass die über­ar­beit­eten Regeln für aus­ländis­che Einkün­fte dazu dienen, Thais (und Aus­län­der) zu erwis­chen, die Gewinne aus unver­s­teuerten Geschäften im Aus­land sowie aus dem Han­del mit Devisen und Kryp­towährun­gen erzie­len. Das Prob­lem kön­nte natür­lich sein, dass neben den großen Fis­chen auch die kleinen im Netz hän­gen bleiben.

Die opti­mistis­che Sicht auf die Zukun­ft ist, dass die Zin­nreg­istrierung frei­willig bleiben wird, wie sie es für thailändis­che Bürg­er schon immer war. Wenn Sie glauben, dass Sie steuerpflichtig sind, soll­ten Sie sich auf jeden Fall reg­istri­eren lassen. Wenn Sie ver­suchen, zu betrü­gen, wird das neuar­tige Com­mon Report­ing Sys­tem — ein automa­tis­ch­er und inter­na­tionaler Aus­tausch von Finanz­dat­en von Einzelper­so­n­en zur Bekämp­fung der Steuer­hin­terziehung und zur Gewährleis­tung der Ein­hal­tung der Vorschriften — Ihre Machen­schaften aufdeck­en. Wenn aber alle Expats, die ein halbes Jahr oder länger hier leben, ein­fach so in die gle­iche Grube gewor­fen wer­den, dann kön­nen die thailändis­chen Behör­den davon aus­ge­hen, dass nicht arbei­t­ende Expats mit län­gerem Aufen­thalt in Thai­land zu ein­er gefährde­ten Spezies wer­den. Stellen Sie sich den Hin­weis auf der offiziellen Wer­bung für die Ver­längerung eines Jahres oder für Elite-Visa vor: Wir erin­nern Sie daran, dass Sie sich beim thailändis­chen Finan­zamt reg­istri­eren lassen müssen, wenn Sie sich länger als 180 Tage pro Kalen­der­jahr in Thai­land aufhal­ten.” Nicht ger­ade Marketing.

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Kommentare

Peter Pepermans | 04.04.2024

...und tschüss. Laos, Kambodscha, Vietnam, Philippinen, dort bin ich mit meinem Geld willkommen. Zudem keine 90 Tage Meldungen, kein Ee-Entry Stempel, kein Housemaster Form...


Harald | 04.04.2024

hallo Toni! Deine Betriebsrente wird (kommt auf die Art der Betriebsrente an) wohl in Deutschland versteuert. Mit der Rente aus der deutschen Rentenversicherung bist du hier steuerpflichtig!
Aber vielleicht überlegen es sich die thailändischen Finanzbehörden noch anders und verschonen uns Rentner!?


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