Aktualisierungen zum TM30-Adressbenachrichtigungsformular der thailändischen Einwanderungsbehörde

Aktualisierungen zum TM30-Adressbenachrichtigungsformular der thailändischen Einwanderungsbehörde

Auf­grund zahlre­ich­er Anfra­gen an Pat­taya Mail stellen wir im Fol­gen­den eine Frage- und Antwort­samm­lung zur Ver­fü­gung, die auf unseren jüng­sten Kon­trollen bei den Behör­den basiert. Sie soll­ten beacht­en, dass die örtlichen Ein­wan­derungs­be­hör­den einen gewis­sen Ermessensspiel­raum bei den Einzel­heit­en haben, und wir haben Beispiele ange­führt. Im Zweifels­fall müssen Sie dort nachfragen.

Warum die Mühe?

Es han­delt sich um das Adress­for­mu­lar in Thai­land für den Haush­er­rn, Eigen­tümer oder Besitzer” ein­er Woh­nung, in der sich ein Aus­län­der nach sein­er Ankun­ft aus dem Aus­land aufhält. Es muss aus­ge­füllt und inner­halb von 24 Stun­den” nach der Ankun­ft in der Woh­nung an die örtliche Ein­wan­derungs­be­hörde zurück­geschickt wer­den. Woch­enen­den und offizielle Feiertage sind jedoch von dieser Frist ausgenom­men. Die Meldepflicht wurde erst­mals mit dem Ein­wan­derungs­ge­setz von 1979 einge­führt, wird aber jet­zt mit der Begrün­dung durchge­set­zt, dass sie die Sicher­heit des Staates erhöht. Let­zten Endes sind Sie jedoch selb­st für den TM30 ver­ant­wortlich — und Sie benöti­gen ihn, um bei der örtlichen Ein­wan­derungs­be­hörde eine Leis­tung zu erhal­ten. Die Geld­strafe beträgt 1.600 Baht.

Wer sollte es ausfüllen?

Die meis­ten Hotels und einige Wohnan­la­gen nutzen die spezielle Online-Funk­tion, um Ihre Ankun­ft bei der örtlichen Ein­wan­derungs­be­hörde zu melden, ohne Sie zu belästi­gen. Im Gegen­zug erhält das Hotel oder die Wohnan­lage eine datierte und schriftliche Bestä­ti­gung, die Sie benöti­gen, wenn Sie die örtliche Ein­wan­derungs­be­hörde auf­suchen, um eine Dien­stleis­tung zu beantra­gen. Alter­na­tiv kön­nen Sie der örtlichen Ein­wan­derungs­be­hörde auch einen Hotel­brief oder eine detail­lierte Quit­tung vor­legen, aus der her­vorge­ht, dass Sie dort über­nacht­en. Wenn Sie im Haus oder in der Woh­nung eines Fre­un­des wohnen oder wenn Sie eine eigene Woh­nung besitzen, ist das wahrschein­lich etwas anderes.

Welche Doku­mente sind erforderlich?

Wenn Sie eine eigene Woh­nung besitzen, müssen Sie eine Fotokopie des Nach­weis­es vor­legen — in der Regel den Chanoot oder die Eigen­tum­surkunde. Viele Ein­wan­derungs­be­hör­den akzep­tieren alter­na­tiv Ihr gelbes Buch oder Ihre rosa Karte (eine Form des Aus­län­der­ausweis­es für Langzeitaufen­thalte, die nicht oblig­a­torisch ist und bei der örtlichen Behörde beantragt wer­den muss). Ein Mietver­trag ist eine weit­ere Möglichkeit, wenn er pro­fes­sionell ver­fasst ist. Wenn Sie bei einem Fre­und wohnen, muss dieser Ihnen einen per­sön­lichen Ausweis (thailändis­ch­er Per­son­alausweis oder Ausweis­seite des aus­ländis­chen Reisep­a­ss­es), das blaue Wohn­sitzbuch des betr­e­f­fend­en Wohn­sitzes und/​oder die Eigen­tum­surkunde vorlegen.

Welche Auswirkun­gen hat TM30 auf aus­ländis­che Touristen?

Inter­na­tionale Touris­ten, die für 30 Tage von der Visum­spflicht befre­it sind, und Inhab­er von Touris­ten­visa für 60 Tage (let­ztere wer­den von ein­er thailändis­chen Botschaft im Aus­land aus­gestellt) benöti­gen eine TM30-Quit­tung, um bei der örtlichen Ein­wan­derungs­be­hörde vorstel­lig zu wer­den — in der Regel ver­längern sie damit ihren Aufen­thalt, ohne das Land ver­lassen zu müssen. Ohne TM-Quit­tung wird der Ein­wan­derungs­di­enst ver­weigert, bis die 1.600 Baht bezahlt sind und ein ord­nungs­gemäß doku­men­tiert­er TM30-Antrag gestellt wurde.

Wie wirkt sich TM30 auf Aus­län­der mit län­gerem Aufen­thalt aus?

Inhab­er von Nicht-Ein­wan­derungsvisa, jährlichen Aufen­thaltsver­längerun­gen, dem Elite-Visum usw. wer­den jet­zt in das TM30-Netz gezo­gen. Früher wurde ihnen gesagt, dass sie sich nur ein­mal melden müssen, egal wie oft sie Thai­land ver­lassen haben, voraus­ge­set­zt, sie haben ihren Haupt­wohn­sitz nicht geän­dert. Das stimmt nicht mehr, und sie benöti­gen eine TM30-Quit­tung — aus­gestellt seit ihrer let­zten Ankun­ft in Thai­land -, um ihr Langzeitvi­sum oder ihre jährliche Aufen­thaltsver­längerung zu ver­längern, einen Führerschein zu beantra­gen oder zu erneuern, ein Bankkon­to zu eröff­nen oder zu ändern, möglicher­weise eine Wiedere­in­reisegenehmi­gung zu beantra­gen und jede andere lokale Ein­wan­derungs­be­hörde zu kon­tak­tieren. Die Geld­buße ist jedoch eher eine Ermessens­frage als bei Touristen.

Was hat es mit dem 90-Tage-Bericht auf sich?

Wahrschein­lich müssen Sie Ihre TM30-Quit­tung vor­legen, bevor Ihr 90-Tage-Aufen­thalts­bericht akzep­tiert wird. Das Bußgeld für das Vergessen der 90 Tage beträgt 2.000 Baht, obwohl Sie das For­mu­lar 14 Tage vor oder 7 Tage nach dem tat­säch­lichen Ende Ihres drei­monati­gen Aufen­thalts in Thai­land ein­re­ichen können.

Kann ich am Flughafen oder an der Gren­ze mit einem Bußgeld belegt werden?

Die thailändis­chen Ein­wan­derungs­beamten an den Aus­reis­es­tellen prüfen Ihren Reisep­a­ss, um festzustellen, ob Sie die Aufen­thalts­dauer über­schrit­ten haben oder das Doku­ment beschädigt ist. Sie prüfen auch, ob Sie nicht auf ein­er Fah­n­dungsliste ste­hen oder ver­suchen, das Land ohne richter­liche Genehmi­gung gegen Kau­tion zu ver­lassen. Sie wer­den Ihren Sta­tus nicht anhand des TM30 oder des 90-Tage-Berichts über­prüfen. Mit anderen Worten: Die Adress­bürokratie kommt ins Spiel, wenn Sie eine Dien­stleis­tung der örtlichen Ein­wan­derungs­be­hörde benötigen.

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