Nichteinwanderungsvisum in Thailand: Ihr ultimativer Leitfaden

Ein Nichtein­wan­derungsvi­sum für Thai­land ist ein wichtiges Doku­ment für Per­so­n­en, die sich für einen län­geren Zeitraum im Land aufhal­ten möcht­en, ohne eine dauer­hafte Aufen­thalts­genehmi­gung zu beantra­gen. Diese Art von Visum dient ver­schiede­nen Zweck­en, wie z. B. Geschäft, Aus­bil­dung, Heirat und Ruh­e­s­tand, und ermöglicht es Aus­län­dern, sich im Land aufzuhal­ten, während sie ihren jew­eili­gen Aktiv­itäten nachgehen.

Das Non-Immi­grant-Visum in Thai­land stellt sich­er, dass Besuch­er die reiche Kul­tur, die her­zliche Gast­fre­und­schaft und die vielfälti­gen Möglichkeit­en des Lan­des genießen kön­nen, ohne sich um rechtliche Kom­p­lika­tio­nen sor­gen zu müssen. Darüber hin­aus bietet dieses Visum mehrere Optio­nen und Anforderun­gen, was es zu ein­er flex­i­blen Wahl für Per­so­n­en mit unter­schiedlichen Bedürfnis­sen und Umstän­den macht. Mit der richti­gen Pla­nung und Ein­hal­tung des Antragsver­fahrens kann die Beantra­gung eines Nichtein­wan­derungsvi­sums in Thai­land eine unkom­plizierte und lohnende Erfahrung sein.

Die 4 wichtig­sten Visum­stypen, die Aus­län­dern ange­boten werden

Thai­land Touristenvisum

Wird aus­ländis­chen Staat­sange­höri­gen erteilt, die ein Visum für die Ein­reise nach Thai­land zu Erhol­ungs- oder Freizeitzweck­en benötigen.

Thai­land-Tran­sitvi­sum

Wird aus­ländis­chen Per­so­n­en erteilt, die auf der Durchreise durch das Hoheits­ge­bi­et des Kön­i­gre­ichs Thai­land in ein drittes Ziel­land sind.

Thai­land SMART-Visum

Zielt auf hochqual­i­fizierte Aus­län­der ab und motiviert sie, in einem der zehn pri­or­itären Sek­toren Thai­lands zu arbeit­en oder zu investieren. Lesen Sie auch unseren Leit­faden über Thai­lands begehrtes LTR-Visum.

Thai­land Nicht-Einwanderungsvisum

Wird Aus­län­dern erteilt, die zu anderen Zweck­en als Touris­mus oder Freizeitak­tiv­itäten nach Thai­land einreisen.

Was ist ein Nichtein­wan­derungsvi­sum in Thailand?

Wenn Sie vorhaben, sich länger­fristig in Thai­land aufzuhal­ten oder aus anderen Grün­den als dem Touris­mus oder der Durchreise einzureisen, z. B. um zu studieren, zu arbeit­en, zu investieren, sich medi­zinisch behan­deln zu lassen oder Ihrem thailändis­chen Ehep­art­ner zu fol­gen, müssen Sie ein Nichtein­wan­derungsvi­sum für Thai­land beantragen.

Um einen rei­bungslosen Ablauf des Antragsver­fahrens zu gewährleis­ten, ist es wichtig, dass Sie das für Ihren Reisezweck am besten geeignete Thai­land-Nichtein­wan­derungsvi­sum auswählen und beantragen.

Wer kommt für ein Nichtein­wan­derungsvi­sum in Thai­land in Frage?

Wenn Sie beab­sichti­gen, zu einem Zweck nach Thai­land zu reisen, der unter die Kat­e­gorie der thailändis­chen Nicht-Ein­wan­derungsvisa fällt, müssen Sie ein solch­es Visum beantragen.

Zwar sind Staat­sange­hörige mehrerer Län­der von der Pflicht zur Beantra­gung eines thailändis­chen Visums für touris­tis­che Zwecke befre­it, doch müssen sie den­noch ein Non-Immi­grant-Visum beantra­gen, da die Befreiung nur für touris­tis­che Zwecke gilt. Außer­dem müssen Sie in den meis­ten Fällen nach der Ein­reise mit einem Non-Immi­grant-Visum bei der thailändis­chen Ein­wan­derungs­be­hörde vorstel­lig wer­den, um Ihren Aufen­thalt zu ver­längern (z. B. zum Studi­um, zum Arbeit­en, für den Ruh­e­s­tand usw.). Es ist wichtig zu wis­sen, dass Sie Ihren Aufen­thalt nicht ver­längern kön­nen, wenn Sie sich im Rah­men der Visum­be­freiung im Land befinden.

Thailändis­che Nicht-Einwanderer-Visumstypen

F‑Visum

Die F‑Visumkategorie in Thai­land fällt unter die Nicht-Ein­wan­derungsvisa in Thai­land, die speziell für diejeni­gen entwick­elt wur­den, die zu offiziellen Zweck­en in das Land reisen oder Auf­gaben für ihre jew­eilige Regierung wahrnehmen. Diese Visumkat­e­gorie gewährleis­tet, dass Regierungsvertreter und Beamte ihre Auf­gaben in Thai­land wahrnehmen kön­nen, während sie sich an die örtlichen Vorschriften hal­ten und einen prob­lem­losen Aufen­thalt genießen.

B‑Visum

Das B‑Visum in Thai­land ist eine Art von Nicht-Ein­wan­derungsvi­sum für Per­so­n­en, die zu Geschäfts- oder Beschäf­ti­gungszweck­en in das Land reisen. Dieses Visum ermöglicht es Aus­län­dern, in Thai­land zu arbeit­en, Geschäfte zu täti­gen oder zu investieren, wobei sichergestellt wird, dass sie die örtlichen Vorschriften ein­hal­ten und einen rei­bungslosen Aufen­thalt genießen. Um in Thai­land zu arbeit­en, ist außer­dem eine thailändis­che Arbeit­ser­laub­nis erforder­lich. Es ist wichtig zu beacht­en, dass Sie keine Arbeit­ser­laub­nis erhal­ten kön­nen, wenn Sie nicht zuvor ein Nicht-Ein­wan­derungsvi­sum der Kat­e­gorie B erhal­ten haben.

IM-Visum

Das IM-Visum in Thai­land ist eine Art von Nicht-Ein­wan­derungsvi­sum für aus­ländis­che Inve­storen, die in Thai­land investieren möcht­en. Diese Visum­skat­e­gorie erlaubt es Einzelper­so­n­en, an Investi­tion­sak­tiv­itäten teilzunehmen und zur thailändis­chen Wirtschaft beizu­tra­gen, während sie gle­ichzeit­ig die lokalen Vorschriften einhalten.

ED-Visum

Das ED-Visum für Thai­land fällt unter die Kat­e­gorie der Nichtein­wan­derungsvisa für Thai­land und ist speziell für Per­so­n­en gedacht, die ihre Aus­bil­dung im Land fort­set­zen möcht­en. Mit dieser Visumkat­e­gorie kön­nen Stu­den­ten Schulen, Col­leges oder Uni­ver­sitäten in Thai­land besuchen, wobei sie die lokalen Vorschriften ein­hal­ten und einen rei­bungslosen Ablauf ihrer akademis­chen Reise gewährleis­ten müssen.

M‑Visum

Das M‑Visum in Thai­land ist eine Art Nichtein­wan­derungsvi­sum für Thai­land, das auf aus­ländis­che Medi­en­schaf­fende wie Jour­nal­is­ten, Reporter und Filmteams zugeschnit­ten ist. Mit diesem Visum kön­nen Per­so­n­en ihre medi­en­be­zo­ge­nen Auf­gaben wahrnehmen und über Ereignisse oder Geschicht­en in Thai­land berichten.

R‑Visum

Das R‑Visum in Thai­land ist eine Kat­e­gorie von Nichtein­wan­derungsvisa für Thai­land, die speziell für religiöse Mitar­beit­er oder Mis­sion­are gedacht sind. Diese Visumkat­e­gorie ermöglicht es Einzelper­so­n­en, religiösen oder mis­sion­ar­ischen Aktiv­itäten im Land nachzuge­hen und dabei die lokalen Vorschriften zu respek­tieren und eine rei­bungslose und erfül­lende Erfahrung während ihrer spir­ituellen Bemühun­gen zu gewährleisten.

RS-Visum

Das RS-Visum ist eine eigene Kat­e­gorie im Bere­ich der Nichtein­wan­derungsvisa in Thai­land, die Forsch­ern und Wis­senschaftlern zugute kom­men soll. Diese Visumkat­e­gorie gewährt Per­so­n­en, die in Thai­land forschen, Sem­i­nare besuchen oder an akademis­chen Aktiv­itäten teil­nehmen möcht­en, die Erlaub­nis, unter Ein­hal­tung der örtlichen Vorschriften einzureisen und einen rei­bungslosen Aufen­thalt während ihrer wis­senschaftlichen Aktiv­itäten zu genießen.

EX-Visum

Das EX-Visum ist eine Art Nichtein­wan­derungsvi­sum für Thai­land, das speziell für aus­ländis­che Experten und Fachkräfte entwick­elt wurde. Diese Visum­skat­e­gorie ermöglicht es Per­so­n­en mit speziellen Ken­nt­nis­sen oder Erfahrun­gen, in Thai­land zu arbeit­en, tech­nis­che Unter­stützung zu leis­ten oder ihre Fähigkeit­en weiterzugeben.

O‑Visum

Das thailändis­che Nicht-Ein­wan­derungsvi­sum O dient ver­schiede­nen Zweck­en, z. B. der Begleitung eines thailändis­chen Ehep­art­ners (thailändis­ches Heiratsvi­sum), der Reise mit einem Fam­i­lien­mit­glied zu Arbeits- oder Aus­bil­dungszweck­en, der Arbeit für ein staatlich­es Unternehmen oder eine Sozialein­rich­tung oder der Unter­stützung im Haushalt ein­er Per­son in diplo­ma­tis­ch­er Mis­sion. Darüber hin­aus ermöglicht dieses Visum die Inanspruch­nahme von medi­zinis­ch­er Behand­lung, die Teil­nahme als Kan­di­dat oder Zeuge an Gerichtsver­fahren oder die Tätigkeit als Sport­train­er auf Ersuchen der thailändis­chen Regierung. Mit diesem viel­seit­i­gen Visum wird sichergestellt, dass Besuch­er bei der Erfül­lung dieser ver­schiede­nen Ziele in Thai­land eine prob­lem­lose Erfahrung machen.

Visumkat­e­gorie O‑A und O‑X

Die Nicht-Ein­wan­derungsvisa O‑A und O‑X dienen bei­de als thailändis­che Ruh­e­s­tandsvisa, wobei es einige Unter­schiede zwis­chen ihnen gibt. Das thailändis­che Non-Immi­grant-Visum O‑A ste­ht Aus­län­dern ab 50 Jahren aus allen Län­dern zur Ver­fü­gung und hat eine max­i­male Gültigkeit von einem Jahr mit der Option auf Ver­längerung. Das thailändis­che Nicht-Ein­wan­derungsvi­sum O‑X hinge­gen richtet sich an Aus­län­der ab 50 Jahren aus bes­timmten Län­dern und hat eine Gültigkeits­dauer von fünf Jahren mit der Möglichkeit der Ver­längerung um weit­ere fünf Jahre.

Welche Doku­mente benötige ich?

Wenn Sie ein thailändis­ches Non-Immi­grant Visa beantra­gen, müssen Sie mehrere Unter­la­gen zusam­men­stellen, darunter:

1. Ein Reisep­a­ss mit ein­er Gültigkeit von min­destens sechs Monat­en und min­destens zwei leeren Visa­s­eit­en. Für ein Ein­jahresvi­sum sollte der Reisep­a­ss noch min­destens 18 Monate gültig sein.

2. Ein aus­ge­fülltes und unter­schriebenes Antrags­for­mu­lar für ein Thai­land-Visum, das von der Web­site der Botschaft oder des Kon­sulats herun­terge­laden oder per­sön­lich abge­holt wer­den kann.

3. Ein aktuelles Foto in Passgröße

4. Nach­weis aus­re­ichen­der finanzieller Mit­tel für die Dauer Ihres Aufen­thalts, wobei 20.000 Thai Baht für Allein­reisende und 40.000 Thai Baht für Fam­i­lien erforder­lich sind.

5. Zahlung der Gebühr für das thailändis­che Non-Immigrant-Visum.

Bere­it­en Sie außer­dem alle zusät­zlichen Doku­mente vor, die für den jew­eili­gen Zweck Ihres Aufen­thalts erforder­lich sind. Wenn Sie sich vergewis­sern, dass alle erforder­lichen Unter­la­gen vorhan­den sind, kön­nen Sie das Antragsver­fahren beschleunigen.

Ist es möglich, ein Nicht-Ein­wan­derungsvi­sum für Thai­land bei der Ankun­ft zu erhalten?

Nein, das ist nicht möglich. Das Thai­land-Visum bei Ankun­ft ist auss­chließlich für touris­tis­che Zwecke bes­timmt und gewährt einen nicht ver­länger­baren Aufen­thalt von 15 Tagen.

Gültigkeit eines Nichtein­wan­derungsvi­sums in Thailand

Sowohl Visa für die ein­ma­lige als auch für die mehrma­lige Ein­reise haben eine Gültigkeit von drei Monat­en, wobei Visa für die mehrma­lige Ein­reise für ein Jahr gültig sein kön­nen. Für ein­ma­lige Ein­rei­se­visa muss der Reisep­a­ss noch min­destens sechs Monate gültig sein, für Mehrfachvisa muss der Reisep­a­ss noch min­destens 18 Monate gültig sein.

Nicht-Ein­wan­derungsvisa haben in der Regel eine max­i­male Gültigkeits­dauer von 90 Tagen. Wenn Sie länger bleiben möcht­en, müssen Sie beim Bureau of Immi­gra­tion in Bangkok eine Ver­längerung des Visums um ein Jahr beantra­gen. Sie kön­nen eine erneute Ver­längerung um ein Jahr beantra­gen, bevor die aktuelle Ver­längerung abläuft, sofern Sie die Voraus­set­zun­gen für einen län­geren Aufen­thalt in Thai­land erfüllen. Wenn Sie min­destens drei Jahre lang mit ver­längertem Visum in Thai­land gelebt haben, kön­nen Sie das Recht auf eine Dauer­aufen­thalts­genehmi­gung für Thai­land erhalten.

Wie viel kostet ein Nichtein­wan­derungsvi­sum in Thailand?

Die Kosten für ein thailändis­ches Nicht-Ein­wan­derungsvi­sum vari­ieren je nach Lan­deswährung, Dauer des Visums und der Botschaft bzw. dem Kon­sulat, bei dem Sie den Antrag stellen.

Die unge­fähren Gebühren sind jedoch wie folgt:

2.000 Thailändis­che Baht für ein ein­ma­liges Non-Immi­grant-Visum, das für drei Monate gültig ist.

5.000 Thailändis­che Baht für ein Mehrfach-Ein­rei­se­vi­sum für Nicht-Ein­wan­der­er, gültig für ein Jahr.

Kommentare

Pilz Karl | 06.05.2023 05:37

was brauche ich für ein 0 a Visum zu verlängern


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