Kommentar von Mr. X: Deutsche Rentner und Pensionäre


Leser­brief bezüglich Ihres Artikels Tex Talk” vom 20.04.2024

dieses Tre­f­fen in Hua Hin im angegebe­nen Artikel TAXTALK ist zwar gut
und schön aber speziell für Deutsche Ver­hält­nisse teil­weise erstein­mal
nicht anwend­bar. Selb­st wenn ich zum tre­f­fen nach Hua Hin fahren würde,
wäre eine Antwort hierzu sicher­lich nicht befriedi­gend für Deutsche
Rent­ner und Pen­sionäre.
Es wird immer behauptet das Dop­pelbesterungsabkom­men (DBA)
berück­sichtigt wer­den.
Speziell im Deutschen Fall kann ich mir allerd­ings nicht vorstellen wie
die Thailändis­chen
Finanzbe­hörder dies man­gels Ken­ntiss umset­zen kön­nten.

Zunächst gilt:

Artikel 18.1 und 18.2 des DBA besagen das Renten und Pen­sio­nen in
TH nicht ver­s­teuert wer­den. Da es sich um inter­na­tionale Abkom­men han­delt
müssten diese zuerst geän­dert wer­den, anson­sten wäre TH Ver­trags­brüchig.
Im Zweifel ist hier die Deutsche Botschaft gefragt die zum
Finanzmin­is­teri­um
Kon­takt aufnehmen sollte um zumin­destens für Deutsche Staats­bürg­er
dieses lei­di­ge
The­ma zu beenden.

Zur Erk­lärung

18.1: Hier geht es haup­säch­lich um Betrieb­srenten, Pri­vate Renten, BVV,
VBL usw.
Obwohl das Wort RENTE impliziert ist, wird es vom Deutschen Fiskus wie
eine unselb­ständi­ge Arbeit behan­delt
und unter­liegt den monatlichen Lohn­s­teuer­abzugsver­fahren. Wenn man in
Deutsch­land abgemeldet ist, ist man
beschränkt Steuerpflichtig und diese o.a. Renten wer­den auss­chliesslich
über die jährliche Einkom­menss­teuerk­lärung in Deutsch­land ver­s­teuert.

18.2 : In Deutsch­land wird die geset­zliche Rente erst im Jahr 2040 mit
100% besteuert. Das hat den Grund das bis zum Jahre 2005 bere­its die
zukün­ftige Rente im Erwerb­sleben bere­its besteuert wurde. Um die
Beitragssätze und Lohn­nebenkosten ger­ing zu hal­ten wurde die
nachträgliche Rentenbesteuerung einge­führt.

Dies hat­te allerd­ings zu ein­er Dop­pelbesteuerng im
eige­nen Land geführt woge­gen erfol­gre­ich geklagt wurde. Das Erg­beb­nis im
Beispiel: Wer Rente ab 2015 bezieht braucht nur 70% der Rente am
Bezugstag des Rentenbeschei­des in die Einkom­menss­teuer­berech­nung
ein­fliessen lassen . Allen­falls kön­nte Thai­land — im Falle der Änderung
des DBA — hier in diesen Besip­iel nur 70% besteuern
wohinge­gen die Prozentzahlen für jeden Steuer­fall je nach Rentenein­tritt
unter­schiedlich sind.

Tabelle:
Renten­bezug 2015
Betrag: 1.500 monatlich
Steuer­lich ver­an­la­gen 1.050 monatlich also 12.600 jährlich (70%)
Die 30% sind bere­its steuer­lich beglichen wor­den.
Selb­st einige Mitar­beit­er in den für Aus­lands­deutsche zuständi­ge
Finan­zamt sind sich nicht über diesen
Sachver­halt bewusst. Hier gilt es zunächst die Botschaft zu informieren
die sich nach entsp­prechen­der Prü­fung
die Thailändis­chen Finanzbe­hör­den informiert.

Wie bere­its geschrieben müsste Deutsch­land und Thai­land zuerst das
Dop­pelbesteuerungsabkom­men ändern.
Thai­land wird inter­na­tion­le Abkom­men nicht ignori­eren. Es kann daher vom
Thailändis­chen Finanzmin­is­teri­um eigentlich nur veröf­fentlicht werden.

Deutsche Rent­ner und Pen­sionäre sind weit­er­hin von der thailändis­chen Einkom­menss­teuer befre­it.

Eine Fehlin­ter­pre­ta­tion mein­er­seits der Artikel 18.1 und 18.2 des DBA
halte ich für möglich aber eher unwahrschein­lich. Über Kom­mentare und
sach­liche Disku­sio­nen freue ich mich

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