Leserbrief bezüglich Ihres Artikels “Tex Talk” vom 20.04.2024
dieses Treffen in Hua Hin im angegebenen Artikel TAXTALK ist zwar gut
und schön aber speziell für Deutsche Verhältnisse teilweise ersteinmal
nicht anwendbar. Selbst wenn ich zum treffen nach Hua Hin fahren würde,
wäre eine Antwort hierzu sicherlich nicht befriedigend für Deutsche
Rentner und Pensionäre.
Es wird immer behauptet das Doppelbesterungsabkommen (DBA)
berücksichtigt werden.
Speziell im Deutschen Fall kann ich mir allerdings nicht vorstellen wie
die Thailändischen
Finanzbehörder dies mangels Kenntiss umsetzen könnten.
Zunächst gilt:
Artikel 18.1 und 18.2 des DBA besagen das Renten und Pensionen in
TH nicht versteuert werden. Da es sich um internationale Abkommen handelt
müssten diese zuerst geändert werden, ansonsten wäre TH Vertragsbrüchig.
Im Zweifel ist hier die Deutsche Botschaft gefragt die zum
Finanzministerium
Kontakt aufnehmen sollte um zumindestens für Deutsche Staatsbürger
dieses leidige
Thema zu beenden.
Zur Erklärung
18.1: Hier geht es haupsächlich um Betriebsrenten, Private Renten, BVV,
VBL usw.
Obwohl das Wort RENTE impliziert ist, wird es vom Deutschen Fiskus wie
eine unselbständige Arbeit behandelt
und unterliegt den monatlichen Lohnsteuerabzugsverfahren. Wenn man in
Deutschland abgemeldet ist, ist man
beschränkt Steuerpflichtig und diese o.a. Renten werden ausschliesslich
über die jährliche Einkommenssteuerklärung in Deutschland versteuert.
18.2 : In Deutschland wird die gesetzliche Rente erst im Jahr 2040 mit
100% besteuert. Das hat den Grund das bis zum Jahre 2005 bereits die
zukünftige Rente im Erwerbsleben bereits besteuert wurde. Um die
Beitragssätze und Lohnnebenkosten gering zu halten wurde die
nachträgliche Rentenbesteuerung eingeführt.
Dies hatte allerdings zu einer Doppelbesteuerng im
eigenen Land geführt wogegen erfolgreich geklagt wurde. Das Ergbebnis im
Beispiel: Wer Rente ab 2015 bezieht braucht nur 70% der Rente am
Bezugstag des Rentenbescheides in die Einkommenssteuerberechnung
einfliessen lassen . Allenfalls könnte Thailand — im Falle der Änderung
des DBA — hier in diesen Besipiel nur 70% besteuern
wohingegen die Prozentzahlen für jeden Steuerfall je nach Renteneintritt
unterschiedlich sind.
Tabelle:
Rentenbezug 2015
Betrag: 1.500 monatlich
Steuerlich veranlagen 1.050 monatlich also 12.600 jährlich (70%)
Die 30% sind bereits steuerlich beglichen worden.
Selbst einige Mitarbeiter in den für Auslandsdeutsche zuständige
Finanzamt sind sich nicht über diesen
Sachverhalt bewusst. Hier gilt es zunächst die Botschaft zu informieren
die sich nach entspprechender Prüfung
die Thailändischen Finanzbehörden informiert.
Wie bereits geschrieben müsste Deutschland und Thailand zuerst das
Doppelbesteuerungsabkommen ändern.
Thailand wird internationle Abkommen nicht ignorieren. Es kann daher vom
Thailändischen Finanzministerium eigentlich nur veröffentlicht werden.
Deutsche Rentner und Pensionäre sind weiterhin von der thailändischen Einkommenssteuer befreit.
Eine Fehlinterpretation meinerseits der Artikel 18.1 und 18.2 des DBA
halte ich für möglich aber eher unwahrscheinlich. Über Kommentare und
sachliche Diskusionen freue ich mich